Kreuvfs Allerweltsblog

2012-11-22

Follow-up: DB-Pseudogutschein: Mitfahrerfreifahrt

Abgelegt unter In eigener Sache,Recht & Gesetz von Kreuvf um 19:13:55

Es hat enorme Vorteile, wenn Artikel von mehreren Personen gelesen und kommentiert werden. Der Artikel DB-Pseudogutschein: Mitfahrerfreifahrt wurde freundlicherweise im law blog verlinkt, was schlagartig zu einer erhöhten Sichtbarkeit dieses Artikels beigetragen hat.

Das Gute daran ist, dass meine Artikel dadurch nicht mehr nur durch mich gelesen und gegebenfalls korrigiert werden, sondern auch von „den anderen“. Sowohl in den Kommentaren zum law-blog-Artikel als auch via E-Mail gab es Kommentare, auf deren Inhalte ich hier gesammelt eingehen will.

Falschdarstellungen

Onlineticket im Reisezentrum vorlegbar

Zu meinem Erstaunen soll es möglich sein das Ticket zum Beispiel als Onlineticket zu erwerben und dann mit dem Gutschein und dem ausgedruckten Onlineticket am Schalter die kostenlose Hinfahrt zu erhalten. Dies wurde mir mehrfach geschrieben und damit fällt auch der größte Aufhänger für die möglichen juristischen Probleme weg. Der Originalartikel ist entsprechend überarbeitet. Denn auch, wenn ich das hier nach wie vor nicht als echten Journalismus betrachte, bin ich doch um eine saubere Darstellung bemüht. Vielen Dank an alle Hinweisgeber.

Es würde mich freuen, wenn die Bahn von sich aus auf diese Möglichkeit hinweisen würde. Denn – wie mir jemand per Mail schrieb – gelten für das Mitfahrerticket dieselben Konditionen wie für das Ticket des BahnCard-Inhabers, das heißt, dass ein Ticket ohne Zugbindung auch für den Mitfahrer keine direkte Zugbindung bedeutet. Er muss lediglich mit dem BahnCard-Inhaber mitfahren.

Keine Rückfahrt inklusive

Mehrfach wird mir vorgeworfen ich würde mich darüber aufregen, dass man ja nur eine Fahrt bezahlt bekommt. Das ist schlicht falsch.

Die Kritik entfacht sich daher vor allem an folgendem Absatz:

Packt man die eigene Gier beiseite, kann man außer Acht lassen, dass es sich nur um eine einfache Fahrt handelt. Wenn ich mir aber „gemeinsam die schönsten Orte Deutschlands“ anschauen können will, muss mein Mitfahrer auf jeden Fall noch die Rückfahrt bezahlen.

Ich dachte, dass es eindeutig wäre, dass ich das überhaupt nicht schlimm finde, wenn ich schreibe, dass man die eigene Gier beiseite packt. Anders ausgedrückt hätte ich auch schreiben können: Wer gierig ist, der würde natürlich auch am liebsten die Rückfahrt geschenkt bekommen wollen, aber es ist an und für sich ja schon gut genug, wenn man eine Fahrt nicht zahlen muss.

Warum ich das dennoch geschrieben habe, hat nicht direkt etwas mit dem Gutschein zu tun. An dieser Stelle beziehe ich mich nämlich nicht auf den Gutschein, sondern auf das Begleitschreiben. In diesem wird meines Erachtens nach der Eindruck erweckt, dass man „zu zweit“ auf Reise gehen kann und da wird bei schnellem Lesen aus einer Mitfahrerfreifahrt ein Mitfahrtgutschein in der Bedeutung, dass mich jemand kostenlos begleiten kann, damit ich/wir die Gelegenheit habe/haben zu zweit etwas zu unternehmen.

Den Kommentatoren mag es vielleicht nie so gehen, dass ein Gutschein auf den ersten Blick attraktiver erscheint als er dann tatsächlich ist, aber ich bezweifle, dass sich das auf den Großteil der BahnCard-Inhaber übertragen lässt. Wir sind alle Menschen und es besteht immer Potential etwas falsch zu verstehen. Aber der Begleittext lädt IMHO schon fast dazu ein. Das kann auch aus Marketingsicht nicht gut sein für die Bahn, wenn sich der Gutschein als schlechter entpuppt als der Kunde im ersten Moment gedacht hat.

Um dem einen oder anderen vielleicht ein wenig mehr Verständnis zu entlocken, hier der Text des Begleitschreibens:

Sehr geehrter Herr Koenig,

was auch immer Sie auf Ihrer Reise vorhaben – noch mehr Freude macht es einfach zu zweit. Und weil Sie als BahnCard-Inhaber immer von ganz besonderen Vorteilen profitieren, schenken wir Ihnen eine Mitfahrer-Freifahrt.

Überraschen Sie doch jetzt einen guten Freund mit einer Freifahrt und entdecken Sie gemeinsam die schönsten Orte Deutschlands. Lösen Sie einfach den beiliegenden Mitfahrer-Gutschein bis zum 20.12.2012 in einer DB Verkaufsstelle gegen ein kostenloses Ticket ein.

Wir wünschen Ihnen beiden jede Menge tolle Reiseerlebnisse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Bettina Marchl
Leiterin Kundenbindung

Auf den Innenseiten von vier ausklappbaren Ecken steht dann noch:

Freifahrt einlösen und mit dem besten Freund neue Städte entdecken.

Einfach Freifahrt einlösen und die beste Freundin zur Shoppingtour einladen.

Dank der Freifahrt am Wochenende zu zweit durch die Natur wandern.

Den Liebsten mit der Freifahrt und einem Wellness-Wochenende überraschen.

Nachträge

„Freitag ist halt am gefragtesten“

Es kamen noch weitere Punkte, die die Bahn in Schutz nehmen. So wäre es total in Ordnung, wenn man den Freitag ausschließt, weil das ja der nachfragestärkste Tag ist. Dann frage ich mich aber, welcher durchschnittliche Arbeitnehmer unter der Woche Zeit hat mit dem Bahnfernverkehr in eine andere Stadt zu fahren, um zum Beispiel zu shoppen oder eine neue Stadt zu entdecken, wie es im Begleitschreiben heißt. Und das Wochenende in der Natur oder in einer Wellnessanlage fängt Freitagnachmittag an, nicht Samstagfrüh. Wie ich allerdings schon schrieb, lässt sich das ja umgehen, indem die Freifahrt für die Rückfahrt genutzt wird.

„Ist doch normal, dass ICE Sprinter und CNL Aufpreis haben“

Und? Der BahnCard-Inhaber zahlt doch schon den Aufpreis! Ich sehe nicht, wie man bei einer Fahrt im ICE Sprinter und CNL eine echte Mitfahrer-Freifahrt erhalten kann. Wenn man die Kunden schon binden will, dann sollte das den Aufpreis wert sein. Ansonsten könnte man ICE Sprinter und CNL doch ganz einfach ausschließen wie das bei Regionalverbindungen auch gemacht wird.

Begründung für ICE/IC/EC-Pflicht

In einem Kommentar habe ich eine gute Begründung dafür gefunden, dass der Gutschein voraussetzt, dass man eine Teilstrecke mit ICE/IC/EC zurücklegen muss. Ich weiß natürlich nicht, ob das stimmt, klingt aber durchaus plausibel: Die Abrechnung im Nahverkehr funktioniere völlig anders als im Fernverkehr. Einzig Karten mit Vor- beziehungsweise Nachlauf im Nahverkehr würden funktionieren.

Als Abhilfe wird empfohlen die Fahrt geschickt zu organisieren, sodass eben irgendwo eine Teilstrecke im Fernverkehr dabei ist. Sollte das dann billiger sein für den BahnCard-Inhaber und dem Mitfahrer, kann man entsprechend früher aussteigen. Interessiert ja niemanden, ob man dann tatsächlich die Fernverkehrsstrecke nutzt oder nicht.

Für diesen Hinweis bin ich besonders dankbar, weil ich von allein wahrscheinlich nie darauf gekommen wäre, dass das Problem an der Abrechnung liegen könnte.

„Rubbelfeld für Onlineeinlösung nutzen!“

Auf den 10-Euro-Gutscheinen ist tatsächlich ein Rubbelfeld, das man für die Onlinenutzung des Gutscheins freirubbeln kann. Für diesen Gutschein gilt das nicht. Es gibt lediglich eine achtstellige Gutscheinnummer am linken Rand der Vorderseite des Gutscheins. Wie ich in meinem Artikel zu den 10-Euro-Gutscheinen der Bahn schrieb, sollten sich Gutscheine mit achtstelligen Gutscheinnummern per se auch online einlösen lassen. Ob das abhängig vom jeweiligen Gutschein ist oder aber der Gutschein tatsächlich auch online eingelöst werden kann, weiß ich nicht. Falls das jemand weiß, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.

Mein Hauptaugenmerk

In den Kommentaren ist mir vor allem eines aufgefallen: Gutscheine der Deutschen Bahn haben einen sehr miesen Ruf. Und das ist durchaus auch einer der Gründe für meine Artikel über Bahngutscheine: ich will mit der Dokumentation der „Fallstricke“ zeigen, warum das so ist. Ein Gutschein der Deutschen Bahn wirkt einfach unseriös. Das ist alles viel zu kompliziert und vertrackt und, wer sich nicht gerade viel damit beschäftigt, fährt wahrscheinlich besser, wenn er die Gutscheine einfach ignoriert.

Spätestens, wenn man die Gutscheine der Deutschen Bahn mit jenen vergleicht, die man zum Beispiel bei Burger King, McDonald’s oder Subway bekommt, fällt auf, dass die Gutscheine der Deutschen Bahn nicht einfach genug sind.

Dabei geht es um so etwas Triviales wie eine Zugfahrt und nicht um einen Raketenstart! Und wenn allgemeingültige 10-Euro-Gutscheine ein zu großes Loch in die Bahnkalkulation reißen, dann macht eben 5-Euro-Gutscheine! Aus Mitfahrerfreifahrten werden dann eben einfach 50% billigere Mitfahrten! Hauptsache, ich kann den Gutschein nutzen ohne mir vorher stundenlang überlegen zu müssen wie ich was deichseln kann, damit ich den Gutschein auch nutzen kann.

Danke

Großes Dankeschön an Udo Vetter für die Verlinkung und natürlich auch an die Kommentatoren für die Kommentare. Ich hoffe mit dem Follow-up hier so gut wie alles geklärt zu haben.

UTF-8 für Kreuvfs Allerweltsblog

Abgelegt unter In eigener Sache von Kreuvf um 14:54:28

Nachdem ich vor ein oder zwei Jahren schon einmal versucht hatte endlich weg von der Zeichenkodierung ISO-8859-15 hin zu UTF-8 zu kommen, habe ich mich davon erst mal entnervt abgewendet.

Doch, ISO-8859-15 wird ja nicht besser mit der Zeit. Und da WordPress auch intern auf UTF-8 gesetzt hat, gab es hässlichen Zeichensalat bei der Verwendung der deutschen Übersetzung.

Ich habe also versucht aus der offiziellen Dokumentation herauszufinden wie man Datenbankzeichensätze konvertiert. Wie vorgeschlagen habe ich nicht an der Live-DB gearbeitet, sondern mir eine gesonderte gemacht.

An und für sich hat alles so funktioniert wie es in der Drei-Schritt-Anleitung beschrieben war. Nur gab es einen kleinen Nebeneffekt: die Texte wurden ab dem ersten Auftreten eines Nicht-ASCII-Zeichen wie zum Beispiel Umlaute oder „ß“ einfach abgeschnitten. So konvertieren kann ich auch per Hand~

Nach insgesamt 4 h des erfolglosen Rumprobierens habe ich eine andere Methode benutzt. Statt auf SQL-Magie zu vertrauen, habe ich einfach den ohnehin in UTF-8 vorliegenden Dump genommen, „latin1“ durch „utf8“ im gesamten Dump ausgetauscht und den Dump in die Datenbank importiert.

Das Ergebnis war eine vollständige Konversion zu UTF-8. *seufz* Warum nicht gleich so? >.<

2012-11-17

DB-Pseudogutschein: Mitfahrerfreifahrt

Abgelegt unter In eigener Sache,Recht & Gesetz von Kreuvf um 14:58:54

Die DB hat mir mal wieder einen Gutschein geschickt. Nach dem Ärger, den ich bisher schon mit 10-Euro-Gutscheinen der Bahn hatte, bin ich ja sowieso sehr skeptisch, wenn mir Bettina Marchl, die „Leiterin Kundenbindung“, wieder einen ihrer tollen Gutscheine in den Briefkasten spamt.

Diese Woche kam dann ein „Mitfahrer-Gutschein“ für eine einfache, innerdeutsche Fahrt. So weit, so gut. Doch leider kann ich mich nicht mehr über Gutscheine der Deutschen Bahn freuen, weil ich immer erst überlegen muss, was denn jetzt wieder der Haken an der Sache ist. Dass das natürlich mit einem Sternchen versehen ist, das Umtausch, Erstattung und Auszahlung ausschließt etc. pp., ist auch in Ordnung. Nur, was steht denn in den „wichtige[n] Hinweise[n] zur Nutzung des Gutscheins“ auf der Rückseite?

Zur Dokumentation erst mal das Vollzitat:

Dieser Gutschein

  • gilt nicht als Fahrkarte. Bitte lösen Sie diesen Gutschein vor Fahrtantritt in den DB Reisezentren oder den DB Agenturen gegen eine Fahrkarte ein. Kein Einlösen im Zug möglich.
  • ist einlösbar bis 20.12.2012.
  • ist gültig für Reisen bis 20.12.2012, außer freitags.
  • gilt persönlich und ist nicht übertragbar.
  • ist einmalig gültig und berechtigt die Begleitperson des eingetragenen BahnCard-Inhabers zu einer kostenfreien Fahrt in der Wagenklasse des BahnCard-Inhabers und ist gebunden an den Geltungstag und den Zielort seiner BahnCard-rabattierten Fahrkarte.
  • ist nur in Verbindung mit der innerdeutschen Fahrkarte des BahnCard-Inhabers gültig, bei der eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC zurückgelegt wird. Pro Fahrkarte kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
  • beinhaltet die City-Ticket-Funktion für die Begleitperson.
  • gilt gegen Zahlung eines Aufpreises auch im ICE Sprinter und City Night Line.
  • ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen.

Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.bahn.de.

Packt man die eigene Gier beiseite, kann man außer Acht lassen, dass es sich nur um eine einfache Fahrt handelt. Wenn ich mir aber „gemeinsam die schönsten Orte Deutschlands“ anschauen können will, muss mein Mitfahrer auf jeden Fall noch die Rückfahrt bezahlen. Da der Gutschein nur etwas mehr als einen Monat gültig ist, sind je nach Verbindung die stark rabattierten Sonderkontingente der Bahn also schon aufgebraucht. Das sind die teils sogar schon in der Nacht direkt nach Freischaltung der Buchung, drei Monate vor Fahrtantritt…

WTF #1: Nur in DB Reisezentren/Agenturen

Der Gutschein kann einzig bei der Bahn direkt eingelöst werden, das heißt weder am Automaten noch online kann der Gutschein eingelöst werden. Warum ist das so schlimm? Weil damit eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einhergeht, die Freifahrt daher also schon mal 10 Euro mehr kostet als eine (viel bequemere) Bestellung über das Internet. Follow-up-Artikel beachten.

WTF #2: Außer freitags

Gerade freitags ist es sehr schwer an die entsprechenden Sonderkontingente zu kommen, eben weil es sich ja gerade anbietet zum Beispiel an einem Freitagnachmittag oder -abend zusammen loszufahren und gegen Abend/Nacht dann an- und im Hotel unterzukommen. Von daher ist die Ausnahme des Freitags schon ein starkes Stück und für einen vollmundig angekündigten Gutschein einfach nur eine Frechheit. Immerhin, in einem solchen Fall sollte es prinzipiell möglich sein nicht die Hinfahrt geschenkt zu bekommen, sondern die Rückfahrt, wobei man dann eben aufpassen muss, dass das Rückreisedatum nicht nach dem 20. Dezember 2012 liegt…

WTF #3: BahnCard-rabattierte Fahrkarte

Es gibt Sondertickets wie zum Beispiel das Bayern-Ticket, für das kein BahnCard-Rabatt gilt. Bei solchen Tickets ist es also nicht möglich einen freien Mitfahrer zu bekommen.

WTF #4: ICE, IC/EC sind Pflicht

Eine freie Mitfahrt gibt es nur dann, wenn der BahnCard-Inhaber auf seiner Strecke irgendwann mit einem ICE oder IC/EC fährt. Ansonsten, das heißt bei Fahrten in Regionalzügen, gibt es keine freie Mitfahrt. Zu diesem Punkt bitte den Follow-up-Artikel beachten.

WTF #5: Aufschlag für ICE Sprinter und City Night Line

Okay, okay. Nur, um sicherzugehen, dass ich das auch wirklich richtig verstehe: damit mein Mitfahrer mit mir kostenlos hin- oder zurückfahren kann, muss ich zwingend irgendeine Strecke im ICE, IC oder EC zurücklegen, aber wenn ich dann im ICE Sprinter oder City Night Line fahren will, soll der Mitfahrer für seine Freifahrt draufzahlen?

Zusammenfassung

Der Gutschein erlaubt einem Mitfahrer bis zum 20. Dezember 2012 auf einer innerdeutschen Fahrt, bei der mindestens eine Teilstrecke im ICE, IC oder EC, im ICE Sprinter oder City Night Line nur gegen Aufschlag, zurückgelegt wird mit mir kostenfrei auf einer BahnCard-rabattierten Fahrkarte mitzufahren.

Und in diesem Absatz stehen jetzt sicher nicht alle Bedingungen drin.

Juristische Laienbewertung

Für mich sieht das so aus als würde die Bahn einfach mal versuchen wie weit sie gehen kann, bis jemand versucht gegen solche „Gutscheine“ juristisch vorzugehen, zum Beispiel im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das im Anhang zum Absatz 3 des § 3 (Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen) unzulässige geschäftliche Handlungen definiert:

die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen oder werde ihn gewinnen oder werde durch eine bestimmte Handlung einen Preis gewinnen oder einen sonstigen Vorteil erlangen, wenn es einen solchen Preis oder Vorteil tatsächlich nicht gibt, oder wenn jedenfalls die Möglichkeit, einen Preis oder sonstigen Vorteil zu erlangen, von der Zahlung eines Geldbetrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht wird;

Quelle: dejure.org, Hervorhebung von mir.

Da ich juristischer Laie bin, kann ich das leider nicht bewerten. Aber die folgenden Dinge liegen auf der Hand:

  • Der Gutschein erzwingt eine Einlösung im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur.
  • Dort werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr fällig bei der Bestellung eines Tickets.
  • Der Mitfahrer löst den Gutschein gegen ein kostenloses Ticket ein, das ein Ticket des BahnCard-Fahrers voraussetzt.

Daraus ergibt sich, dass die Mitfahrer-Freifahrt zwingend voraussetzt, dass der BahnCard-Fahrer einen Geldbetrag zahlt. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird nicht ausgesagt, wer den Geldbetrag zahlen muss. Es ist also dem Wortlaut nach unerheblich, ob der Mitfahrer selbst einen Geldbetrag zahlen muss oder der BahnCard-Inhaber. Follow-up-Artikel beachten.

Hinzu kommt noch, dass für bestimmte Zugtypen ebenfalls Zuschläge gezahlt werden müssen. Wie verträgt sich das wohl mit einer angeblichen Freifahrt?

Fazit

Komischer Nachgeschmack? Schon, aber who cares, geht schließlich ausdrücklich nicht darum den Kunden etwas Gutes zu tun, sondern die Kunden an die Deutsche Bahn zu binden! Das ist nämlich, was im Wort „Kundenbindung“ steckt. Und was damit gemeint ist, ist: die Kunden sollen mehr Geld bei der Deutschen Bahn lassen.

In meinen Augen ist es offensichtlich, dass man als Kunde hier nur verarscht werden soll. Und das auch noch auf eine plumpe und unkreative Art und Weise.

Deutsche Bahn sucks.

2012-09-21

GEMA owns Robbie Williams

Abgelegt unter Kurioses,Recht & Gesetz,Technologie von Kreuvf um 20:04:41

Damit die uns nachfolgenden Generationen erkennen wie krank das damalige Urheberrechtssystem war, hier ein Auswuchs dieses Systems:
Youtube-Video von "Tripping" auf der offiziellen Robbie-Williams-Seite mit GEMA-Hinweis gesperrt
Was ist da zu sehen? Auf der offiziellen Homepage von Robbie Williams wollte man auf Teufel komm raus Kosten sparen und fand das daher eine gute Idee die Musikvideos bei YouTube hosten zu lassen und das dann einfach einzubinden.

Das Problem wurde erstmals spätestens im Jahre 2009 in Jakob Nielsen’s Alertbox unter dem Thema „Social Media Outsourcing Can Be Risky“ veröffentlicht. Immer, wenn man seine Inhalte über Dritte einbindet, ist man den Spielregeln dieser Dritten unterworfen. Gleiches gilt, wenn man seine Rechte an Dritte abtritt und in naivem Glauben der GEMA vertraut. YouTube/Google fährt gerade die sichere Schiene und pflastert alles mit GEMA-Warnungen zu, was von ContentID erkannt wird. Und das geht auch nur, weil die GEMA das so will. Von daher ist Robbies Label gleich auf drei Arten gefickt worden: erstens, weil sie ihren Content extern hosten, und zweitens, weil sie die Rechte an die GEMA abgetreten haben, und drittens, weil sie die Rechte an die GEMA abgetreten haben und das bedeutet, dass sie Gebühren zahlen müssten, wenn sie ihre eigenen Musikvideos selbst hosten würden.

Sehen und staunen, anno 2012. Wir sind ja sowas von modern.

2012-06-24

Das +dx-Phänomen

Abgelegt unter Psychologie von Kreuvf um 19:49:42

Wenn eine hinreichend große Menge Menschen an einem Ort versammelt ist, erlangen massenpsychologische Phänomene Bedeutung. Massenpaniken, bei denen ohne Sinn und Verstand jeder einfach nur wild durch die Gegend rennt, sind ein solches Phänomen. Jeder, der von der Panik erfasst wird, will nur noch möglichst weit weg, ohne dabei auf die Menschen zu achten, die gestürzt sind und versuchen aufzustehen. Letzten Endes werden viele der Gestürzten von allen anderen zu Tode getrampelt. Ich möchte an dieser Stelle von einem massenpsychologischen Phänomen berichten, das mir quasi täglich auffällt. Die Beschränkung auf einen gemeinsamen Ort, an dem alle versammelt sind, besteht allerdings für dieses nicht immer.

Vorweg möchte ich sagen, dass ich keinerlei Recherche zu diesem Thema unternommen habe und meine Gedanken daher von etwaiger Fachliteratur unbeeinflusst aufschreibe. Falls das da draußen jemand mit entsprechendem Sachverstand liest, würde ich mich über Kommentare dazu sehr freuen. Insbesondere in wie weit derartige Ideen bereits untersucht wurden.

Der Kern: Aufsummierung kleiner Veränderungen

Am häufigsten konnte ich das „+dx-Phänomen“ in der Schule beobachten. Hin und wieder kam es vor, dass der Lehrer den Unterrichtsraum verlassen musste, um zum Beispiel etwas zu kopieren. In der Regel ermahnt der Lehrer die gesamte Klasse ruhig zu bleiben, solange der Lehrer nicht im Raum ist. Damit das auch so bleibt, gab es irgendeine Aufgabe in der Zeit zu tun. Je nach Klassenzusammensetzung, Konzentrationsfähigkeit und Aufgabenstellung dauerte es aber nicht allzu lang, bis quasi jeder mit dem Nachbarn quatschte, Leute quer durch den Raum liefen, um in größeren Gruppen zu reden oder Karten zu spielen. Wie konnte es dazu kommen? Die Anweisungen des Lehrers waren doch eindeutig und eine ruhige Klasse war das dann auf gar keinen Fall mehr. Wieso hat das niemand gemerkt? Oder, wenn die Schüler es merken, wieso hat dann trotzdem niemand etwas gemacht?

Die Anhebung der Lautstärke im Raum und damit der Beginn der Eskalation sind immer einzelne, die entgegen der eindeutigen Anweisungen des Lehrers statt Stillarbeit dem Nachbarn nur kurz was sagen müssen. Ob bewusst oder unbewusst, merken das dann alle anderen im Raum. Darunter auch die, die ihrem Nachbarn auch gerne etwas gesagt hätten, aber sich aufgrund des Verbots nicht getraut haben. Der einzelne Regelverstoß bleibt aber ungestraft und das ist, was bei allen anderen ankommt. Damit sinkt automatisch die Dringlichkeitsgrenze, ab der das Verbot umgangen wird. Und prompt fangen daher weitere Schüler an mit ihrem Nachbarn zu reden.

Da nicht jeder gleich leise spricht, wird einer aus dieser „zweiten Welle“ etwas lauter sprechen und je mehr Leute gleichzeitig im selben Raum miteinander reden, desto schwieriger kann es sein den Gegenüber zu verstehen, weshalb in den nachfolgenden „Wellen“ rasch sehr viel lauter gesprochen wird. Das geht so lange, bis der erste das Tabu bricht und nicht mehr flüstert, sondern ganz normal redet. Spätestens an diesem Punkt ist mindestens die halbe Klasse in Privatgespräche vertieft. Ab diesem Punkt steigt der Lärmpegel schnell – exponentiell –  an und durch das plötzliche Einsetzen der hohen Lautstärke werden selbst die, die sich dem +dx-Phänomen bislang erfolgreich entzogen haben, so sehr gestört, dass eine Weiterarbeit nicht mehr sinnvoll möglich ist. Also auch jene, die sich tatsächlich an die Vorgaben halten wollen, werden von der Masse in das Verhaltensmuster der Masse gedrängt. Die weiteren Dammbrüche wie Herumlaufen im Raum, um mit anderen zu reden, oder das Spielen von Karten können dann folgen. Artet die Lautstärke zu sehr aus, kommt auch schon mal die Lehrerin aus dem Nachbarzimmer und versucht für Ruhe zu sorgen.

Bei keinem der eben erwähnten Schritte findet eine Bestrafung des eigentlich unerwünschten Verhaltens statt und die Entgleisung kommt daher, dass das Damokles-Schwert der Bestrafung, das in Anwesenheit des Lehrers permanent über/in den Köpfen der Schüler schwebt, nicht vorhanden ist. Keiner der Schüler hat gewollt, dass die Situation entgleist und der Lärm so stark wird, dass die Lehrerin aus dem angrenzenden Unterrichtsraum schon nach dem Rechten sieht. Dennoch hat der Großteil der Klasse am Ende daran mitgewirkt. Wie konnte es aber dazu kommen?

Erklärungsansatz

Der erste Schüler ist der Schlüssel zu dem Ganzen. Ohne den ersten vom Großteil der Schüler bemerkbaren Regelverstoß ohne Sanktion würden sich die anderen Schüler nicht trauen mit dem Reden anzufangen. Solange nicht geredet wird, kann sich die Lautstärke auch nicht erhöhen. Der erste Schüler aber hat doch gar nicht so laut geredet? Er hat nur geflüstert und wollte doch gar niemanden wirklich stören. Wieso aber hat das dann dazu geführt, dass am Ende sogar die Lehrerin aus dem Nachbarzimmer nach dem Rechten sehen musste?

Der Grund ist, dass der Regelverstoß nicht geahndet wurde. Es ist daher für jene, die das mitbekommen haben, ein Signal mit der Bedeutung „Es ist in Ordnung so leise und kurz zu reden.“. Wie oben bereits angemerkt spricht nicht jeder gleich leise und gerade bei der Dauer ist die Frage, ab wann es zu lang ist. In der zweiten Welle wird diese Grenze daher schrittweise ausgeweitet. Die einen reden nur etwas, minimal, länger, die anderen reden ebenfalls etwas, minimal, lauter. Beide Wirkungen zusammen sorgen dann dafür, dass aus den vielen kleinen Schritten über einen etwas längeren Zeitraum große und immer größere Schritte werden. Daraus leite ich auch den Namen dieses Phänomens ab: +dx-Phänomen. Auch wenn das nichts mit der Differential- und Integralrechnung aus der Mathematik zu tun hat, so verhält sich das große Überschreiten der Ruhegrenze, die der Lehrer gesetzt hat, so wie die Integration nahezu unendlich kleiner Teile zwischen einem Graphen und der x-Achse: auch wenn die einzelnen Teile winzig sein mögen, so kann die Summe jedoch enorm sein. Jeder kleine Beitrag (dx) eines schwätzenden Schülers wird so aufsummiert und sorgt letzten Endes für einen extrem störenden Geräuschpegel.

Beispiel 1: Polizeigewalt

Es gibt genügend Beispiele von Polizeigewalt in Deutschland, Europa und auch im Rest der Welt. Die Frage, die sich in der Regel stellt, ist aber, wieso die fraglichen Polizisten so unglaublich brutal vorgehen? Es gibt Gesetze, die das erlaubte Vorgehen regeln. Wieso werden diese nicht eingehalten?

In einem hypothetischen Urzustand gab es ausschließlich Polizisten, die sich streng an die Vorschriften hielten. Einer jedoch gab dann während einer Festnahme dem Festgenommenen einen kleinen Klaps. Nichts, das vor einem Gericht als (versuchte) Körperverletzung durchgehen würde und auch keinerlei Folgen für alle Beteiligten hat. Aber etwas, das grundsätzlich nicht erlaubt ist. Nun bekommen das umstehende Polizisten natürlich mit und gerade jene, die „immer übertreiben müssen“ haben sich dann mal nicht so gut unter Kontrolle und hauen etwas stärker zu. Das Opfer hat bereits Schmerzen, aber keinerlei bleibende oder auch nur kurzfristig sichtbare Schäden wie etwa Hämatome. Das Opfer erstattet allerdings Anzeige, hat aufgrund der Rechtsprechung aber keinerlei Chance und bleibt letzten Endes auf den Kosten sitzen.

Das geht so immer weiter, bis ein „Brutalo-Bulle“ einen Einsatz leiten darf und durch die Blume ankündigt, dass härteres Vorgehen erlaubt wäre. So kommt man dann letzten Endes zu so unsäglichen Schweinen, die anderen Menschen auf Demonstrationen teils sogar noch aus heiterem Himmel mit Wasserwerfern die Augen rausschießen.

Den hypothetischen Urzustand gab es mit großer Sicherheit nie. Bestehende Polizisten werden immer in das bestehende System der Staatsgewalt hineingepresst, sodass sich die Zustände dort auch nur sehr langsam (über Generationen) ändern können.

Beispiel 2: Korruption

Streng genommen darf kein Beamter Geschenke annehmen, ohne dass sein Dienstherr davon vorher in Kenntnis gesetzt wurde und das erlaubt hat. Damit soll Bestechlichkeit eingeschränkt werden. In der Realität sieht das jedoch deutlich anders aus. Auch hier ist wieder die Frage, woher das kommt. Und auch hier läuft alles wieder darauf hinaus, dass diese absolute Grenze aufgeweicht wurde und es an klaren neuen Grenzen fehlt. Ist es okay, wenn die Studenten eines Professors diesem zu seinem Geburtstag Kuchen mitbringen? Darf ein Staatsanwalt zum Dank für eine gute Recherche einen Gutschein für einen Theaterbesuch mit seiner Frau annehmen?

Und so schaukelt sich das langsam, aber sicher hoch. Schon im Jugendgemeinderat Hockenheim hat man die Auswirkungen des +dx-Phänomens spüren können. Es war kurz vor Weihnachten und wir, die Mitglieder des Jugendgemeinderates, hatten vor alle zusammen essen zu gehen. Die für die Geschäftstätigkeiten des Jugendgemeinderates zur Verfügung gestellten 5.000 € sind natürlich selbstverständlich nicht dafür gedacht, dass sich die JGR-Mitglieder davon die Bäuche in der Hockenheimer Gastronomielandschaft vollschlagen. Dennoch kam diese Forderung prompt und letzten Endes kamen nur drei der zwölf gewählten Mitglieder des JGR Hockenheim und ein Externer. Was war hier also passiert? Mit dem Argument, dass „die da oben“ „das“, also Steuergelder verprassen, um sich einen schönen Abend zu machen, ja auch machten, wurde schon fast darauf bestanden, dass unser Budget mit einem Weihnachtsessen belastet wird. Das +dx-Phänomen war am Werk. Wenn die anderen sowas auch machen, dann dürfen wir das auch. Und die Sache ist sogar so, dass gar nicht feststehen muss, dass „die anderen“ das auch gemacht haben. Es reicht vollkommen aus auf dem Klischee des verschwenderischen Politikers aufzubauen und allen Gemeinderatsmitgliedern der Stadt Hockenheim pauschal vorzuwerfen auf Kosten der Steuerzahler essen zu gehen. Nur dadurch, dass mindestens ein Mitglied des JGR diese Meinung hatte und sich auch entsprechend positioniert hat, fiel es dann auch anderen Mitgliedern leichter dieselbe Position einzunehmen, da das Tabu etwas Illegales zu fordern bereits gebrochen war. Natürlich waren die meisten davon nicht um eine entsprechend abstruse Ausrede verlegen den Termin abzusagen.

Beispiel 3: Überwachungsgesetze

Ähnlich sieht es auch mit Gesetzen und Maßnahmen aus, deren Ziel eine weitreichendere Überwachung ist. Was jeder einzelne Politiker auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene macht, ist einzeln betrachtet nicht unbedingt viel. Aber durch die Gesamtheit der Maßnahmen und dadurch, dass frühere Entgleisungen Mut machen auch mal eine neue Entgleisung auszuprobieren, kommt es dazu, dass immer wieder und auch in immer schwachsinnigerem Zusammenhang – in China kippt ein Sack Reis um; reflexartig kommentiert der Innenminister dies mit: „Mit der Vorratsdatenspeicherung hätten wir das verhindern können!“ –  weitere Maßnahmen gefordert und durchgesetzt werden. Andere „Sicherheits“politiker schauen sich das natürlich ab und auch ohne Lobbyeinflüsse beginnt leicht eine Anpassung an das aktuelle Maximum: wenn der Lärmpegel im Klassenzimmer schon unerträglich laut ist, dann muss man eben brüllen, um gehört zu werden. In diesem Fall wäre aufgrund der immer geringeren Achtung vor den Grundrechten auch die Bezeichnung „−dx-Phänomen“ sinnvoll.

Beispiel 4: unsachgemäße Behandlung von Gemeineigentum

Gerade im Labor musste ich schon mehr als einmal feststellen, dass mit den immens teuren Geräten sehr ruppig umgegangen wird. Auch hier könnte man von einem „−dx-Phänomen“, da sich mit der Zeit die Achtung im Umgang mit dem Gerät abbaut, da sich die Leute nicht nur best practices voneinander abschauen, sondern auch worst practices. Der mangelhafte Umgang mit den Geräten wird nicht persönlich geahndet und selten ist jemand im Labor vorhanden, der die Zeit und auch die Lust hat andere Leute bei der Gerätebedienung zurechtzuweisen. Es ist daher auch möglich, dass ein gewisser selbstverstärkender Schlendrian einsetzt, der zu einem immer schlechteren Umgang mit dem Gerät führt.

Abgrenzung

Gerade in Bezug auf die Überwachungsgesetze fällt oft das Wort „Salamitaktik“. Beim +dx-Phänomen handelt es sich nicht um eine aktiv verfolgte Absicht, wie das bei der Salamitaktik der Fall ist. Es handelt sich eher um einen passiven Anpassungsvorgang, der dadurch zustande kommt, dass sich der einzelne in seinem Verhalten mit dem Verhalten in seiner Umgebung vergleicht und versucht dies abzugleichen.

Gegenmaßnahmen

Die hier beschriebenen Gegenmaßnahmen sind allesamt wenig praktikabel. Massenpsychologische Phänomene lassen sich unterdrücken, indem keine Massen mehr zugelassen werden. Das würde eine Beschränkung auf vielleicht fünf Personen bedeuten. Starke Persönlichkeiten, die sich nicht einfach mitreißen lassen, wären die andere Lösung. Aber nicht erst seit Ghost in The Shell: Stand Alone Complex oder Georg Schramm ist bekannt, dass unser aktuelles Wirtschaftssystem eben genau auf jene Leute aufbaut, die sich mitreißen lassen und immer den neuesten Dreck kaufen müssen. Der totale Überwachungsstaat ist dafür ebenfalls Lösung.

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