Kreuvfs Allerweltsblog

2012-11-22

Follow-up: DB-Pseudogutschein: Mitfahrerfreifahrt

Abgelegt unter In eigener Sache,Recht & Gesetz von Kreuvf um 19:13:55

Es hat enorme Vorteile, wenn Artikel von mehreren Personen gelesen und kommentiert werden. Der Artikel DB-Pseudogutschein: Mitfahrerfreifahrt wurde freundlicherweise im law blog verlinkt, was schlagartig zu einer erhöhten Sichtbarkeit dieses Artikels beigetragen hat.

Das Gute daran ist, dass meine Artikel dadurch nicht mehr nur durch mich gelesen und gegebenfalls korrigiert werden, sondern auch von „den anderen“. Sowohl in den Kommentaren zum law-blog-Artikel als auch via E-Mail gab es Kommentare, auf deren Inhalte ich hier gesammelt eingehen will.

Falschdarstellungen

Onlineticket im Reisezentrum vorlegbar

Zu meinem Erstaunen soll es möglich sein das Ticket zum Beispiel als Onlineticket zu erwerben und dann mit dem Gutschein und dem ausgedruckten Onlineticket am Schalter die kostenlose Hinfahrt zu erhalten. Dies wurde mir mehrfach geschrieben und damit fällt auch der größte Aufhänger für die möglichen juristischen Probleme weg. Der Originalartikel ist entsprechend überarbeitet. Denn auch, wenn ich das hier nach wie vor nicht als echten Journalismus betrachte, bin ich doch um eine saubere Darstellung bemüht. Vielen Dank an alle Hinweisgeber.

Es würde mich freuen, wenn die Bahn von sich aus auf diese Möglichkeit hinweisen würde. Denn – wie mir jemand per Mail schrieb – gelten für das Mitfahrerticket dieselben Konditionen wie für das Ticket des BahnCard-Inhabers, das heißt, dass ein Ticket ohne Zugbindung auch für den Mitfahrer keine direkte Zugbindung bedeutet. Er muss lediglich mit dem BahnCard-Inhaber mitfahren.

Keine Rückfahrt inklusive

Mehrfach wird mir vorgeworfen ich würde mich darüber aufregen, dass man ja nur eine Fahrt bezahlt bekommt. Das ist schlicht falsch.

Die Kritik entfacht sich daher vor allem an folgendem Absatz:

Packt man die eigene Gier beiseite, kann man außer Acht lassen, dass es sich nur um eine einfache Fahrt handelt. Wenn ich mir aber „gemeinsam die schönsten Orte Deutschlands“ anschauen können will, muss mein Mitfahrer auf jeden Fall noch die Rückfahrt bezahlen.

Ich dachte, dass es eindeutig wäre, dass ich das überhaupt nicht schlimm finde, wenn ich schreibe, dass man die eigene Gier beiseite packt. Anders ausgedrückt hätte ich auch schreiben können: Wer gierig ist, der würde natürlich auch am liebsten die Rückfahrt geschenkt bekommen wollen, aber es ist an und für sich ja schon gut genug, wenn man eine Fahrt nicht zahlen muss.

Warum ich das dennoch geschrieben habe, hat nicht direkt etwas mit dem Gutschein zu tun. An dieser Stelle beziehe ich mich nämlich nicht auf den Gutschein, sondern auf das Begleitschreiben. In diesem wird meines Erachtens nach der Eindruck erweckt, dass man „zu zweit“ auf Reise gehen kann und da wird bei schnellem Lesen aus einer Mitfahrerfreifahrt ein Mitfahrtgutschein in der Bedeutung, dass mich jemand kostenlos begleiten kann, damit ich/wir die Gelegenheit habe/haben zu zweit etwas zu unternehmen.

Den Kommentatoren mag es vielleicht nie so gehen, dass ein Gutschein auf den ersten Blick attraktiver erscheint als er dann tatsächlich ist, aber ich bezweifle, dass sich das auf den Großteil der BahnCard-Inhaber übertragen lässt. Wir sind alle Menschen und es besteht immer Potential etwas falsch zu verstehen. Aber der Begleittext lädt IMHO schon fast dazu ein. Das kann auch aus Marketingsicht nicht gut sein für die Bahn, wenn sich der Gutschein als schlechter entpuppt als der Kunde im ersten Moment gedacht hat.

Um dem einen oder anderen vielleicht ein wenig mehr Verständnis zu entlocken, hier der Text des Begleitschreibens:

Sehr geehrter Herr Koenig,

was auch immer Sie auf Ihrer Reise vorhaben – noch mehr Freude macht es einfach zu zweit. Und weil Sie als BahnCard-Inhaber immer von ganz besonderen Vorteilen profitieren, schenken wir Ihnen eine Mitfahrer-Freifahrt.

Überraschen Sie doch jetzt einen guten Freund mit einer Freifahrt und entdecken Sie gemeinsam die schönsten Orte Deutschlands. Lösen Sie einfach den beiliegenden Mitfahrer-Gutschein bis zum 20.12.2012 in einer DB Verkaufsstelle gegen ein kostenloses Ticket ein.

Wir wünschen Ihnen beiden jede Menge tolle Reiseerlebnisse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Bettina Marchl
Leiterin Kundenbindung

Auf den Innenseiten von vier ausklappbaren Ecken steht dann noch:

Freifahrt einlösen und mit dem besten Freund neue Städte entdecken.

Einfach Freifahrt einlösen und die beste Freundin zur Shoppingtour einladen.

Dank der Freifahrt am Wochenende zu zweit durch die Natur wandern.

Den Liebsten mit der Freifahrt und einem Wellness-Wochenende überraschen.

Nachträge

„Freitag ist halt am gefragtesten“

Es kamen noch weitere Punkte, die die Bahn in Schutz nehmen. So wäre es total in Ordnung, wenn man den Freitag ausschließt, weil das ja der nachfragestärkste Tag ist. Dann frage ich mich aber, welcher durchschnittliche Arbeitnehmer unter der Woche Zeit hat mit dem Bahnfernverkehr in eine andere Stadt zu fahren, um zum Beispiel zu shoppen oder eine neue Stadt zu entdecken, wie es im Begleitschreiben heißt. Und das Wochenende in der Natur oder in einer Wellnessanlage fängt Freitagnachmittag an, nicht Samstagfrüh. Wie ich allerdings schon schrieb, lässt sich das ja umgehen, indem die Freifahrt für die Rückfahrt genutzt wird.

„Ist doch normal, dass ICE Sprinter und CNL Aufpreis haben“

Und? Der BahnCard-Inhaber zahlt doch schon den Aufpreis! Ich sehe nicht, wie man bei einer Fahrt im ICE Sprinter und CNL eine echte Mitfahrer-Freifahrt erhalten kann. Wenn man die Kunden schon binden will, dann sollte das den Aufpreis wert sein. Ansonsten könnte man ICE Sprinter und CNL doch ganz einfach ausschließen wie das bei Regionalverbindungen auch gemacht wird.

Begründung für ICE/IC/EC-Pflicht

In einem Kommentar habe ich eine gute Begründung dafür gefunden, dass der Gutschein voraussetzt, dass man eine Teilstrecke mit ICE/IC/EC zurücklegen muss. Ich weiß natürlich nicht, ob das stimmt, klingt aber durchaus plausibel: Die Abrechnung im Nahverkehr funktioniere völlig anders als im Fernverkehr. Einzig Karten mit Vor- beziehungsweise Nachlauf im Nahverkehr würden funktionieren.

Als Abhilfe wird empfohlen die Fahrt geschickt zu organisieren, sodass eben irgendwo eine Teilstrecke im Fernverkehr dabei ist. Sollte das dann billiger sein für den BahnCard-Inhaber und dem Mitfahrer, kann man entsprechend früher aussteigen. Interessiert ja niemanden, ob man dann tatsächlich die Fernverkehrsstrecke nutzt oder nicht.

Für diesen Hinweis bin ich besonders dankbar, weil ich von allein wahrscheinlich nie darauf gekommen wäre, dass das Problem an der Abrechnung liegen könnte.

„Rubbelfeld für Onlineeinlösung nutzen!“

Auf den 10-Euro-Gutscheinen ist tatsächlich ein Rubbelfeld, das man für die Onlinenutzung des Gutscheins freirubbeln kann. Für diesen Gutschein gilt das nicht. Es gibt lediglich eine achtstellige Gutscheinnummer am linken Rand der Vorderseite des Gutscheins. Wie ich in meinem Artikel zu den 10-Euro-Gutscheinen der Bahn schrieb, sollten sich Gutscheine mit achtstelligen Gutscheinnummern per se auch online einlösen lassen. Ob das abhängig vom jeweiligen Gutschein ist oder aber der Gutschein tatsächlich auch online eingelöst werden kann, weiß ich nicht. Falls das jemand weiß, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.

Mein Hauptaugenmerk

In den Kommentaren ist mir vor allem eines aufgefallen: Gutscheine der Deutschen Bahn haben einen sehr miesen Ruf. Und das ist durchaus auch einer der Gründe für meine Artikel über Bahngutscheine: ich will mit der Dokumentation der „Fallstricke“ zeigen, warum das so ist. Ein Gutschein der Deutschen Bahn wirkt einfach unseriös. Das ist alles viel zu kompliziert und vertrackt und, wer sich nicht gerade viel damit beschäftigt, fährt wahrscheinlich besser, wenn er die Gutscheine einfach ignoriert.

Spätestens, wenn man die Gutscheine der Deutschen Bahn mit jenen vergleicht, die man zum Beispiel bei Burger King, McDonald’s oder Subway bekommt, fällt auf, dass die Gutscheine der Deutschen Bahn nicht einfach genug sind.

Dabei geht es um so etwas Triviales wie eine Zugfahrt und nicht um einen Raketenstart! Und wenn allgemeingültige 10-Euro-Gutscheine ein zu großes Loch in die Bahnkalkulation reißen, dann macht eben 5-Euro-Gutscheine! Aus Mitfahrerfreifahrten werden dann eben einfach 50% billigere Mitfahrten! Hauptsache, ich kann den Gutschein nutzen ohne mir vorher stundenlang überlegen zu müssen wie ich was deichseln kann, damit ich den Gutschein auch nutzen kann.

Danke

Großes Dankeschön an Udo Vetter für die Verlinkung und natürlich auch an die Kommentatoren für die Kommentare. Ich hoffe mit dem Follow-up hier so gut wie alles geklärt zu haben.