Unangenehme Fragen an die Deutsche Post AG
Oder: Fragen bezüglich dem E-Postbrief, auf die man von der Deutschen Post AG keine Antwort erhält
Oder: Fragen, deren Antwort man kennt, wenn sie unbeantwortet bleiben
Das Thema E-Postbrief wurde hier ja bereits thematisiert, da die Sache jetzt aber konkreter wird, kann ich der Post ja auch detailliertere Fragen dazu stellen.
Vorspann
Anfrage 1
Anfrage 2
Antwort auf Anfrage 2
Anfrage 3
Antwort auf Anfrage 3
Fragenliste
Schlussworte
Bearbeitungshistorie
Vorspann
Die Deutsche Post AG hat am Mittwoch das Portal epost.de gestartet, unter dem man sich über den E-Postbrief informieren können soll und auch gleich seine Wunschadresse registrieren kann. Die Post war sich ja nicht mal zu schade eine Runde Echte-Welt-Spam zu verteilen und hat ein extrem nichtssagendes Werbeprospekt eingeworfen.
Ich wollte das alles ja erst einfach nur ignorieren, da ich mich ja bereits über den E-Postbrief ausgelassen habe, aber dieses Spamprospekt hat meine Meinung dann geändert, weshalb ich die dazu neu eingerichtete Seite aufgerufen habe und darauf ein wenig herumgesurft bin. Und ich ein FAQ gefunden, das zwar dem Namen entsprechend häufig gestellte Fragen auflistet, deren Antworten aber teils absolut unbrauchbar sind. So habe ich dann den Weg zum Kontaktformular gefunden und dieses auch genutzt.
Anfrage 1
Unter https://service.deutschepost.de/epost/faq/wie-werden-die-daten-beim-e-postbrief-verschl%C3%BCsselt beschreiben Sie, dass sämtliche für Ver- und Entschlüsselung benötigten Daten (selbst mit persönlichem Zertifikat) bei der Deutschen Post AG liegen. Stimmt das? Wenn ja, wieso sollte ich mir dann sicher sein, dass die Daten weder von Dritten eingesehen noch verändert werden können? Wer garantiert mir das? Dazu müssten doch die IT-Systeme absolut fehlerfrei funktionieren und daran glaubt doch nun wirklich niemand! Was passiert, wenn böswillige Naturen in Ihre Rechnersysteme eindringen und Zertifikate und E-Mails einsehen und verändern konnten? Geben Sie das freiwillig zu und gehen Sie damit offen um oder rücken Sie nur damit raus, wenn man Ihnen das nachweisen kann? Was ist, wenn die Regierung Gesetze erlässt, die es Fahndern mühelos gestatten Sie dazu zu zwingen die E-Mails zu entschlüsseln? Würden Sie sich weigern? Oder würden Sie der Bundespost folgen (https://blog.fefe.de/?ts=b4b6720b)?
Haben Sie vor zukünftig auch öffentliche GPG-Schlüssel mit dem Schlüssel der Deutschen Post AG zu unterschreiben, falls jemand seine Identität via Postident nachweisen kann? Wenn nein, wieso nicht? Mit einem solchen Schlüssel wäre die Bindung an einen Anbieter automatisch aufgehoben und er ließe sich problemlos für andere Dinge als E-Mail-Verschlüsselung nutzen. Wird es mit dem E-Postbrief automatisch möglich sein öffentliche Schlüssel anderer zu importieren und tatsächlich verschlüsselte E-Mails an jene Leute zu senden?
Die erste Anfrage ging gleich mal nach hinten los, denn nachdem ich das CAPTCHA korrekt abgeschrieben und auf den Absenden-Knopf gedrückt hatte, erhielt ich die Meldung, dass die Seite nicht gefunden wurde und so weiter und so fort mit Fehlernummer, die man angeben soll und so. Was ein Fail.
Anfrage 2
Unter https://service.deutschepost.de/epost/faq/wie-werden-die-daten-beim-e-postbrief-verschl%C3%BCsselt beschreiben Sie, dass sämtliche für Ver- und Entschlüsselung benötigten Daten (selbst mit persönlichem Zertifikat) bei der Deutschen Post AG liegen. Stimmt das? Wenn ja, wieso sollte ich mir dann sicher sein, dass die Daten weder von Dritten eingesehen noch verändert werden können? Wer garantiert mir das? Dazu müssten doch die IT-Systeme absolut fehlerfrei funktionieren und daran glaubt doch nun wirklich niemand! Was passiert, wenn böswillige Naturen in Ihre Rechnersysteme eindringen und Zertifikate und E-Mails einsehen und verändern konnten? Geben Sie das freiwillig zu und gehen Sie damit offen um oder rücken Sie nur damit raus, wenn man Ihnen das nachweisen kann? Was ist, wenn die Regierung Gesetze erlässt, die es Fahndern mühelos gestatten Sie dazu zu zwingen die E-Mails zu entschlüsseln? Würden Sie sich weigern? Oder würden Sie der Bundespost folgen (https://blog.fefe.de/?ts=b4b6720b)?
Haben Sie vor zukünftig auch öffentliche GPG-Schlüssel mit dem Schlüssel der Deutschen Post AG zu unterschreiben, falls jemand seine Identität via Postident nachweisen kann? Wenn nein, wieso nicht? Mit einem solchen Schlüssel wäre die Bindung an einen Anbieter automatisch aufgehoben und er ließe sich problemlos für andere Dinge als E-Mail-Verschlüsselung nutzen. Wird es mit dem E-Postbrief automatisch möglich sein öffentliche Schlüssel anderer zu importieren und tatsächlich verschlüsselte E-Mails an jene Leute zu senden?
(Falls das in Kopie ankam, liegt das daran, dass Sie entgegen der Behauptung “Als führender Briefdienstleister besitzen wir eine langjährige und umfassende Erfahrung in der Entwicklung und dem Betrieb komplexer IT-Lösungen.” unter https://service.deutschepost.de/epost/faq/hat-die-deutsche-post-ausreichende-it-kompetenzen es nicht geschafft haben dafür zu sorgen, dass die Seite nach Kommentarabsendung funktioniert!)
Da ich ja mit solchen Schwierigkeiten gerechnet hatte, habe ich mir den Text vorher kopiert, damit ich nötigenfalls eine neue Anfrage starten kann. Beim zweiten Mal hatte es dann geklappt und ich erhielt die Meldung, dass ich innerhalb von 24 Stunden Antwort erhalte oder über den Status informiert werde.
Natürlich habe ich selbst heute (drei Tage später) noch keine Antwort, nein, ich habe ja noch nicht einmal die Kopie meiner Anfrage als E-Mail zugeschickt bekommen, obwohl ich das entsprechende Häkchen gesetzt hatte.
Antwort auf Anfrage 2
Am 2010-07-20 habe ich dann auch auf Anfrage 2 eine Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr König,
Immerhin weiß ich jetzt, dass das ein Mensch beantwortet hat ;X
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Blablabla…
Die Deutsche Post AG setzt modernste und nach dem heutigen Stand der Technik sichere Verschlüsselungsmethoden ein.
Die Verbindung zum E-POSTBRIEF Portal ist per https gesichert. Darüber hinaus werden alle E-POSTBRIEFE mit einem Portalzertifikat verschlüsselt.
Ja, genau diese Informationen stehen in dem Kack-FAQ und meine Fragen dazu wurden genau kein bisschen beantwortet.
Das Portalzertifikat ist ein systemeigenes Zertifikat, welches nicht öffentlich zugänglich ist. Somit ist ein Missbrauch durch Dritte nicht möglich.
Fragen wieder nicht beantwortet.
E-POSTBRIEFE werden innerhalb des E-POSTBRIEF Portals immer automatisch beim Versenden verschlüsselt und beim Öffnen automatisch entschlüsselt.
Der Nutzer muss hier nicht aktiv werden.
ICH KANN EUER SCHEISS FAQ AUCH SELBST LESEN!
Der E-POSTBRIEF Nutzer kann darüber hinaus ein privates Zertifikat im Portal anfordern, hiermit ist es möglich die E-Postbriefe noch einmal zu verschlüsseln.
Und da war die Frage wie genau das abläuft, aber warum sollte ich darauf auch eine Antwort bekommen, ich könnte ja Kunde werden! :X
Hinsichtlich der Verbindlichkeit des Schriftverkehrs in privatrechtlichen Angelegenheiten nimmt unser E-POSTBRIEF viele Lösungen des De-Mail-Gesetzes bereits vorweg: Er schafft mit seiner sicheren Authentifizierung und der integrierten elektronischen Signatur einen Kommunikationskanal, der für die verbindliche Kommunikation in fast allen Rechtsgeschäften genutzt werden kann. Eine Zertifizierung nach dem De-Mail-Gesetz ist dafür nicht erforderlich.
Rechtlich sicher heißt aber noch lange nicht wirklich sicher.
Der E-POSTBRIEF kann beispielsweise bereits heute nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Rechtsgeschäfte verwendet werden, in denen Formfreiheit gilt oder Textform vorgeschrieben ist. Dies betrifft den weitaus größten Teil privatrechtlicher Angelegenheiten, beispielsweise die meisten Vollmachten, Angebote, Kaufverträge sowie die Ausstellung und Übermittlung von Versicherungsscheinen. Wenige Ausnahmen von dieser Verbindlichkeit gibt es dort, wo das Gesetz ausdrücklich die Schriftform, also die eigenhändige Unterschrift auf einer Urkunde, vorsieht. Dies gilt etwa bei Kündigung von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen.
Blablabla…
Das De-Mail-Gesetz wird nach derzeitiger Sachlage darüber hinaus noch konstitutiv die förmliche Zustellung amtlicher Schriftstücke nach dem Verwaltungszustellungsgesetz und der Zivilprozessordnung regeln.
Finde ich ja übrigens sehr interessant, dass da ein Geschäftsmodell aufgebaut wird basierend auf Gesetzen, die noch gar nicht durch Bundestag und Bundesrat gelaufen sind. Wie viel nehmen denn nur ihrem Gewissen unterworfene Abgeordnete so pro Gesetz? >.<
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen mit unseren Ausführungen beantworten konnten.
Hoffnung alleine reicht nicht, wenn man sich keine Mühe dabei gibt die Fragen tatsächlich zu beantworten.
Anfrage 3
Wenn mir der Internetzugang gesperrt werden sollte, ich aber rechtlich wichtige Dinge auf mein E-Postfach bekomme, wie kann ich davon erfahren und darauf antworten? Ist es nicht zu gefährlich in einem Land, das kein Grundrecht auf Internetzugang kennt, seine rechtlich wichtigen Geschäfte via E-Mail abzuwickeln?
Eigentlich wollte ich ja nur eine Anfrage starten, aber weil man da das Thema der Anfrage auswählen muss und das insgesamt eher zwei Themen waren, habe ich das aufgeteilt. Ein anderer Grund dafür, dass ich das nicht in die andere Anfrage geschrieben hatte, ist, dass ich nach dem ersten Fehlschlag einen kleinen Seitenhieb ans Ende der Anfrage gepackt habe, der nicht genug Platz ließ für die nun dritte Anfrage. Und, ja, da steht tatsächlich „nicht genug Platz“, denn Anfragen sind auf 2000 Zeichen beschränkt. Immerhin hatte diese Anfrage auf Anhieb funktioniert.
Natürlich habe ich auch auf diese Anfrage bis heute keine Antwort erhalten, von der Kopie der Anfrage ganz zu schweigen.
Antwort auf Anfrage 3
Am 2010-07-17 gegen 22:30 Uhr kam die Antwort auf meine dritte Anfrage:
Sehr geehrter Herr Koenig,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Blablabla…
Wenn Ihr Internetzugang gesperrt werden sollte, möchten wir Sie bitten sich zunächst an Ihren Provider zu wenden.
Und? Damit ist aber die Frage nicht beantwortet.
Der E-POSTBRIEF kann sowohl elektronisch als auch klassisch zugestellt werden. Elektronisch abgeschickte E-Postbriefe können als herkömmlicher Brief per Post versendet werden. In diesem Fall wird der E-Postbrief durch die Deutsche Post ausgedruckt, kuvertiert und zugestellt.
Das war dann Standardtext #19? Hat ebenfalls nichts mit der Frage zu tun.
Hinsichtlich der Verbindlichkeit des Schriftverkehrs in privatrechtlichen Angelegenheiten nimmt unser E-POSTBRIEF viele Lösungen des De-Mail-Gesetzes bereits vorweg: Er schafft mit seiner sicheren Authentifizierung und der integrierten elektronischen Signatur einen Kommunikationskanal, der für die verbindliche Kommunikation in fast allen Rechtsgeschäften genutzt werden kann. Eine Zertifizierung nach dem De-Mail-Gesetz ist dafür nicht erforderlich.
Der E-POSTBRIEF kann beispielsweise bereits heute nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Rechtsgeschäfte verwendet werden, in denen Formfreiheit gilt oder Textform vorgeschrieben ist. Dies betrifft den weitaus größten Teil privatrechtlicher Angelegenheiten, beispielsweise die meisten Vollmachten, Angebote, Kaufverträge sowie die Ausstellung und Übermittlung von Versicherungsscheinen. Wenige Ausnahmen von dieser Verbindlichkeit gibt es dort, wo das Gesetz ausdrücklich die Schriftform, also die eigenhändige Unterschrift auf einer Urkunde, vorsieht. Dies gilt etwa bei Kündigung von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen.
Das De-Mail-Gesetz wird nach derzeitiger Sachlage darüber hinaus noch konstitutiv die förmliche Zustellung amtlicher Schriftstücke nach dem Verwaltungszustellungsgesetz und der Zivilprozessordnung regeln.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen mit unseren Ausführungen beantworten konnten.
Das kenne ich doch irgendwoher?!
Fragenliste
Da die Fragen da oben so durcheinander sind und für weniger technikaffine der Hintergrund der jeweiligen Frage nicht offensichtlich ist, gibt es die hier nochmal ein wenig auseinandergepflückt.
Verschlüsselung
Im FAQ der Post befindet sich die Frage „Wie werden die Daten beim E-Postbrief verschlüsselt?“, eine Antwort erhält man auf diese Frage jedoch nicht. Dem Eintrag zufolge ist nur die Post im Besitz der nötigen Daten zum Ver- und Entschlüsseln der E-Postbriefe:
[…] Darüber hinaus werden alle E-POSTBRIEFE mit einem Portalzertifikat verschlüsselt, das systemeigen und öffentlich nicht zugänglich ist. Somit ist ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen. […]
Dass dadurch Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist, bezweifle ich allerdings.
Die Sache ist also so, dass man seinen E-Postbrief über eine gesicherte Verbindung mit seinem Browser in einer Webanwendung der Post schreibt. Dadurch, dass die Verbindung gesichert ist, wird sichergestellt, dass die Seite echt ist und keiner durch Anzapfen der Verbindung den Klartext des E-Postbriefs lesen kann. Erst wenn man den E-Postbrief versendet, wird er auf dem Server der Post verschlüsselt. Ich vermute, dass ein asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz kommt. Das bedeutet, dass die Post zwei Schlüssel besitzt: einen zum Verschlüsseln und einen zum Entschlüsseln.
[…] E-POSTBRIEFE werden innerhalb des E-POSTBRIEF Portals immer automatisch beim Versenden ver- und beim Öffnen entschlüsselt. Sie als Nutzer müssen hier nicht aktiv werden. Sie können aber darüber hinaus ein persönliches Zertifikat im Portal anfordern, mit dem es möglich ist, Ihre E-POSTBRIEFE noch einmal zu verschlüsseln. […]
Erhält man einen E-Postbrief, so liegt dieser also mit dem Portalzertifikat verschlüsselt im Posteingang und wird entschlüsselt, sofern man ihn öffnet. Hier stellt sich dann die Frage, ob der E-Postbrief bei jedem Öffnen entschlüsselt und mir übertragen wird oder nach dem Öffnen dauerhaft entschlüsselt im Postfach liegt. Die Post schreibt zwar, dass ein persönliches Zertifikat anforderbar ist, aber es hat den Anschein, dass dieser ebenfalls bei der Post liegt, sodass es auch wieder ausschließlich diese ist, die damit Ver- und Entschlüsseln kann. Ich sehe dann allerdings den Sinn dahinter nicht: Wenn sich jemand Zugriff auf die Postserver verschafft und an das Portalzertifikat herankommt, dann sollte derjenige doch auch an das persönliche Zertifikat herankommen, womit außer vielleicht einer kleinen zeitlichen Verzögerung kein großer Sicherheitsgewinn erreicht ist.
Daher stelle ich mir die folgenden Fragen:
- Stimmt es, dass sämtliche für Ver- und Entschlüsselung benötigten Daten selbst mit persönlichem Zertifikat bei der Deutschen Post AG liegen?
- Wenn ja, wieso sollte ich mir dann sicher sein, dass die Daten weder von Dritten eingesehen noch verändert werden können?
- Wer garantiert mir das, wo dazu doch die IT-Systeme absolut fehlerfrei sein müssten?
- Was passiert, wenn böswillige Naturen in die Server eindringen und Zertifikate und E-Mails einsehen und/oder verändern konnten? Wird die Deutsche Post AG das freiwillig zugeben und damit offen umgehen oder das zu vertuschen versuchen, solange es nicht nachgewiesen werden kann?
- Wie wird mit den verschlüsselten Daten umgegangen, wenn von Regierungsseiten Gesetze erlassen werden, die es Fahndern gestatten die Deutsche Post AG zu zwingen die E-Mails zu entschlüsseln? Würde sich die Deutsche Post AG weigern? Oder würde die Deutsche Post AG dem schlechten Beispiel der Bundespost folgen?
Nun ist es ja nicht so, dass diese ganze E-Mail-Verschlüsselerei neu wäre. Das gibt es bereits seit vielen Jahren und ist auch in Großunternehmen im Einsatz. Selbst für Privatmenschen gibt es das, sogar kostenfrei und einfach zu bedienen, sofern man ein paar wenige Grundlagen verstanden hat. Ein solches Programm ist GNU Privacy Guard, kurz: GPG. Es erstellt ein Schlüsselpaar, wovon ein Schlüssel an die Öffentlichkeit gegeben wird und der andere geheim bleibt. Damit man weiß, wer hinter einem öffentlichen Schlüssel steckt, können andere Nutzer dem öffentlichen Schlüssel eine Signatur hinzufügen, die besagt: „Ich habe geprüft, dass dieser Schlüssel wirklich der vorgeblichen Person gehört.“ Statt dieser Signatur nutzt die Post für den E-Postbrief das Postident-Verfahren.
Nun könnte die Post ganz einfach auch meinen GPG-Schlüssel via Postident-Verfahren signieren, womit ebenfalls sichergestellt wäre, dass der Schlüssel zu mir gehört. Klar ist, dass die das aus wirtschaftlichen Gründen nicht wollen: Es fiele schließlich die Anbieterbindung an die Post weg. Und man kann den Schlüssel auch für Nicht-E-Mail-Dinge benutzen wie etwa der Verschlüsselung von Dateien oder eines Chats. Es stellen sich mir daher folgende Fragen:
- Hat die Deutsche Post AG zukünftig auch vor öffentliche GPG-Schlüssel mit einem Schlüssel der Deutschen Post AG zu unterschreiben, falls jemand seine Identität via Postident nachweisen kann?
- Wenn nein, wieso nicht?
- Wird man über die E-Postbriefoberfläche die öffentlichen Schlüssel anderer importieren können und diesen tatsächlich verschlüsselte E-Postbriefe schicken können?
Rechtliche Schwierigkeiten
Je nach dem wie sich das in unserem Land entwickelt, könnte es ja schon bald so sein, dass man von Behördenseite aus seinen Internetzugang gekappt bekommt. Das mag jetzt nicht so schlimm klingen, aber spätestens, wenn für behördliche Meldungen, die ins E-Postbrieffach gelangen, gilt, dass diese quasi nach der Zustellung als gelesen gelten, erhält das eine ganz neue Dimension. Denn wie soll man seine wichtigen Dokumente ohne Internetzugang abrufen? Zumal es auch einfachere Szenarien gibt, in denen kein Internet zur Verfügung steht. Der Wechsel von einem Internetanbieter zum nächsten kann auch problemlos dafür sorgen, dass man mehrere Wochen, wenn nicht Monate ohne Internet dasteht. Und dann?
Daher habe ich folgende Fragen:
- Wenn mir der Internetzugang gesperrt werden sollte, ich aber rechtlich wichtige Dinge auf mein E-Postfach bekomme, wie kann ich davon erfahren und darauf antworten?
- Ist es nicht zu gefährlich in einem Land, das kein Grundrecht auf Internetzugang kennt, seine rechtlich wichtigen Geschäfte via E-Mail abzuwickeln?
Schlussworte
All diese Fragen stellen sich nicht nur für den E-Postbrief, sondern auch für DE-Mail und alle anderen Angebote, die in dieselbe Richtung gehen. Für mich steht jedenfalls fest, dass ich rechtlich wichtige Dokumente immer noch in Papierform erhalten möchte. Weiterhin sorge ich nach Möglichkeit selbst für verschlüsselte E-Mails, da so kein undurchsichtiges Großunternehmen die Kontrolle über meine Verschlüsselung hat. Es ist zudem äußerst bedenklich, wenn es die Post nicht mal hinbekommt die Anfrage als Kopie an die angegebene E-Mail-Adresse zu schicken. Wie soll das dann erst mit dem E-Postbrief werden?
Ich bin ja gespannt, ob die Deutsche Post AG überhaupt bereit ist auf all diese Fragen vernünftig zu antworten, falls das überhaupt geschieht.
Die Deutsche Post AG hat offensichtlich entweder nicht die Ressourcen, nicht die Kompetenz oder nicht den Willen auf meine Fragen zu antworten. Aber selbst wenn ich keinerlei Ahnung von verschlüsselter E-Mail und Co. hätte, selbst dann wäre mir eines sehr klar: An dieser ganzen E-Postbrief-Geschichte stimmt etwas absolut nicht, das ist von oben bis unten unseriös. Wer sich so bedeckt hält bei derart kritischen Fragen, kann nicht vertrauenswürdig sein. Und wie bereits von Holger Köpke berichtet haben es die AGB für den E-Postbrief in sich, was nochmals gegen die Nutzung dieses Dienstes spricht.
Bearbeitungshistorie
2010-07-24, 12:24 Uhr: Antworten der Post hinzugefügt; Kommentare zu den Antworten hinzugefügt; Artikel zu den AGB verlinkt; Schlusswort erweitert um die Feststellung, dass an dieser ganzen Geschichte irgendwas oberfaul sein muss.
2010-07-24, 12:35 Uhr: Navigation in den Artikel eingebaut