Kreuvfs Allerweltsblog

2012-02-28

DB: Gutschein-Fail

Abgelegt unter In eigener Sache,Kurioses,Technologie von Kreuvf um 22:18:05

Als BahnCard25-Inhaber wird man von der Deutschen Bahn, genauer: von der Abteilung „Kundenbindung“, gerne zugespammt mit interessanten Neuigkeiten und Informationen rund um Produkte der Deutschen Bahn vertraut gemacht. Daneben gibt es dann auch noch besonders besondere Aktionen für mindestens genauso besonders besondere Kunden. Mir hatte die Bahn Anfang diesen Jahres einen Gutschein über 10 € für „Ihre nächste Reise“ geschenkt. An diesen Gutschein waren relativ harte Bedingungen geknüpft. So musste der Gutschein bis zum 29. Februar 2012 eingelöst werden für eine Fahrt, die spätestens am 29. Februar 2012 beginnen muss. Desweiteren muss der Mindestwert des Tickets 49 € betragen. Gut, da ich diesen Gutschein offenbar ohne besonderen Grund erhalten hatte, war das kein Problem, denn schließlich schaut man einem geschenkten Gaul nicht ins Maul.

Das Übel nimmt seinen Lauf

Auf dem Gutschein befindet sich eine achtstellige Gutscheinnummer und ein freirubbelbares Feld. Dieses Feld ist für den Onlineticketkauf gedacht. Ist es aufgerubbelt, kann man den Gutschein aber nicht mehr am DB-Schalter einlösen. Hört sich für mich stark nach IT-Fuck-up an, aber gut, das steht da ja groß und deutlich und in roter Schrift, von daher kein Problem. Da ich das grundsätzlich praktischer finde die Wohnung nicht verlassen zu müssen und ich zu Hause auch über einen Drucker verfüge und mir daher die Tickets entsprechend selbst drucken könnte, wollte ich erst mal einen/den Account für den Onlineticketkauf einrichten. Das scheiterte dann daran, dass ich das Lastschriftverfahren nicht aktivieren konnte, weil dafür angeblich eine Sperre bestünde und ich mich an das Forderungsmanagement der Deutschen Bahn wenden müsste. Das tat ich auch prompt per E-Mail am 14. Februar 2012, habe aber seitdem nichts mehr von denen gehört. Wieso auch? Ist ja nur ein zahlender Kunde. Als hätten die von der Bahn diesen Artikel direkt nach dem Erscheinen gelesen, habe ich am 29. Februar 2012 um 9:34 Uhr tatsächlich Antwort erhalten. Wen’s interessiert: beim Übergang von einer BahnCard zur nächsten gibt es eine Sperrfrist von etwa 5 Tagen, weil das automatisierte Verfahren, das den Zahlungseingang checkt, eben so lange braucht…

Gut, dann muss ich wohl am Automaten die Tickets kaufen. Eine kurze Onlinerecherche ergab, dass ich auch an Automaten Gutscheine einlösen kann. Natürlich fand ich diese Informationen nicht auf der Seite der Deutschen Bahn – wo kämen wir da auch hin, wenn man auf Corporate-Seiten schnell und einfach brauchbare Informationen finden könnte –  sondern auf irgendeiner anderen Seite, die sich mit dem Bahnfahren beschäftigt. Auch wenn ich nicht wusste, ob Gutscheinnummer oder Freirubbelcode gebraucht werden, hatte ich das erst mal nicht freigerubbelt. Denn freirubbeln kann ich das ja am Automaten immer noch, wenn das nötig sein sollte. Und vielleicht ist so ein Automat ja, weil der ja irgendwie online sein muss, um die aktuell verfügbaren Kontingente abrufen zu können, sowas wie eine Onlinebestellung.

Jedenfalls habe ich mir dann zu Hause drei Verbindungen, die ich dann auch buchen will, herausgesucht und bin dann zum Bahnhof Schöneweide gegangen.

Achtstellige Gutscheinnummer

Die erste Verbindung war mit über 70 € die teuerste und, auch wenn alle anderen Verbindungen die 49-€-Marke überschritten, wollte ich den Gutschein direkt bei der ersten Verbindung einsetzen, damit die Sache mit dem Gutschein geklärt ist. Ich also da alles fein eingetippt – an dieser Stelle möchte ich die Designer der Benutzerführung der DB-Automaten ausdrücklich loben, das hat (bis auf… siehe unten) alles sehr gut, einfach und ohne Überraschungen funktioniert –  und dann am Ende beim Bezahlen stand da sogar tatsächlich ein Menüpunkt zum Eingeben von Gutscheinen. :D *freudeschönergötterfunkenabspiel*

Doch diese Freude sollte nur von kurzer Dauer sein, denn das Formular zur Gutscheineingabe erlaubte mir nicht die Gutscheinnummer meines Gutscheins einzutippen. Grund: mein Gutschein enthielt eine „0“, die konnte ich aber nicht eingeben. Stattdessen hätte ich ein „O“ eintippen können. Ich habe die „0“ dann eben erst mal ausgelassen, aber hatte schon das ungute Gefühl, dass das mit diesem Gutschein am Automaten nichts wird, obwohl auf dem Gutschein extra steht:

  • der Gutschein muss vor Fahrtantritt in den DB Reisezentren oder den DB Agenturen gegen eine Fahrkarte eingetauscht werden.
  • der Gutschein kann auch beim Kauf eines Online-Tickets zum Selbstausdrucken im Privatkundenportal über www.bahn.de, nach vorherigem Login, ab einem Mindestfahrkartenwert von 49,– Euro (ohne Reservierung) eingelöst werden. Dazu muss das Rubbelfeld freigerubbelt werden. Danach ist der Gutschein nicht mehr im DB Reisezentrum/DB Agentur einlösbar.

Natürlich hat der Automat dann rebelliert und mir gesagt, dass der Gutscheincode nicht richtig ist und so. Was auch merkwürdig war: nach der Eingabe des dann insgesamt siebten Zeichens der Gutscheinnummer konnte ich keine weiteren Zeichen eingeben, nur bereits bestehende Zeichen entfernen. Nachdem ich das dann mit einem „O“ statt der Null und ohne dem letzten Zeichen nochmals vergeblich versucht hatte, entschied ich mich einfach das doofe Feld freizurubbeln, denn wie schon erwähnt hätte es ja sein können, dass Automaten als Onlinekauf zählen und man daher den Code unter dem Freirubbelfeld braucht. Leider war ich nicht so klug mir den Code vorher ohne Freirubbeln zu holen und mitzunehmen, sodass ich nicht ums Freirubbeln herum kam. Nachdem auch das nicht funktioniert hatte und der damit dritte Versuch erfolglos blieb, schloss der Automat mich komplett von der Möglichkeit aus weitere Gutscheincodes einzugeben. Ich werte das als eine (schlechte) Methode Gutscheinnummerraten aussichtsloser zu gestalten. Da ich noch einige weitere Ideen hatte wie ich den Gutschein doch noch einlösen könnte, habe ich den kompletten Bestellvorgang abgebrochen und nochmal von vorne gestartet (zum Verdruss des hinter mir Wartenden ^^). Nachdem das dann aber auch nicht funktioniert hatte, beschloss ich der Frau am Schalter ein Gespräch abzuringen. Die war auch sehr freundlich und gut drauf, konnte mir den Gutschein aber nicht mehr einlösen, weil ja das verfickte Freirubbelfeld schon freigerubbelt war. Sie verstand allerdings meinen Ärger und hat mich in meinem Entschluss bestärkt mich bei der Kundenbindung zu beschweren.

Das tat ich dann auch.

Beschwerde beim BahnCard-Service

Guten Tag,

mit Bedauern musste ich feststellen, dass sich der 10-€-Gutschein mit der Gutscheinnummer “15209178” (für BahnCard 7081 4110 5801 6409) bei meiner Bestellung am Deutsche-Bahn-Automaten im Bahnhof Schöneweide in Berlin (Automatennummer: B 86933) nicht eingeben lässt.

Nach dem ersten vergeblichen Versuch, einfach die nicht eingebbare (da Taste ausgegraut) “0” wegzulassen, hatte ich versucht die “0” durch “O” zu ersetzen. Auch das schlug fehl; die Gutscheinnummerlänge ist zudem auf sieben Zeichen begrenzt. Danach hatte ich vermutet, dass ja vielleicht der freirubbelbare Code die Anforderungen des Gutscheinfeldes erfüllt und das Feld daher freigerubbelt. Die Warnung spricht nicht davon, dass der darunterliegende Code ausschließlich für Onlinebestellungen über die Bahn-Seite funktioniert, weshalb die Vermutung nahe lag, dass Deutsche-Bahn-Automaten, die vermutlich irgendwie mit einem Computernetzwerk verbunden sind, auch als “Online-Buchung” zählen. Leider befand sich unter diesem Feld ein ebenfalls achtstelliger Code, sodass ich den Gutschein nicht einlösen konnte. Nach dem dritten Fehlversuch wird die Möglichkeit einen Code einzugeben ohnehin gesperrt, was mich den gesamten Buchungsvorgang wiederholen (und andere Kunden hinter mir warten) ließ, um weiter mein Glück zu versuchen, allerdings auch vergeblich.

Da am Schalter eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, wollte ich den Gutschein auch nicht am Schalter verbraten. Ich habe das Ticket daher ohne Gutscheineinlösung bezahlt und habe danach die Mitarbeiterin am Schalter darauf angesprochen. Diese konnte sich allerdings auch keinen Reim darauf machen, hat allerdings darauf hingewiesen, dass sie den Gutschein nicht mehr verwerten dürfe, da der Code freigerubbelt wurde. Daher habe ich auch die beiden weiteren Tickets ohne Gutscheineinlösung bestellt.

Die wichtigen Hinweise zur Nutzung auf der Rückseite des Gutscheins erwähnen mit keinem Wort die Nichteinlösbarkeit an DB-Automaten. Eine Onlinebuchung kam nicht in Frage, weil ich das Lastschriftverfahren nicht einrichten konnte (bereits dem Forderungsmanagement gemeldet, bisher aber keine Reaktion).

Da mich dies sehr geärgert hat, fordere ich folgendes:
1. Erklärung zur Sinnhaftigkeit solch nicht-einlösbarer Gutscheine.
2. Erklärung, wieso der o. g. Automat nicht in der Lage ist Gutscheine mit nicht-siebenstelliger Gutscheinnummer zu verarbeiten.
3. Anbringung eines deutlich sichtbaren Hinweises auf künftigen Gutscheinen, der darauf hinweist, dass dieser Gutschein nicht an einem DB-Automaten einlösbar ist.
4. Erklärung, wieso ein Gutschein durch Freirubbeln des Onlinebuchungscodes nicht mehr am Schalter einlösbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
– Steven Koenig

Ich behaupte einfach mal, dass das verglichen mit der Wut, die ich deswegen im Bauch hatte, extrem freundlich geschrieben ist. Und das Ganze ist auch so zu lesen, dass da ein verärgerter Kunde von sich aus und ohne Aussicht auf persönlichen Gewinn der Deutschen Bahn AG relativ detailliert erklärt, was die machen müssen, um in Zukunft diesen Fall nicht mehr zu erleben.

Wer jetzt erwartet, dass ein Großkonzern in der Lage ist auf Fragen zu antworten, der sollte nochmal lesen, wie das bei der Deutschen Post mit dem E-Postbrief gelaufen ist oder bei Microsoft.

Achso, natürlich gab es genau diesen Fall schon mal in der Presse, auf tz-online.de heißt es im Artikel „Posse um Bahn-Gutschein: Danke für gar nichts!“ vom 14. November 2011: „Herbert M. plant um: Er versucht sein Glück am Fahrkarten-Automaten. Der nimmt die achtstellige Gutschein-Nummer gar nicht erst an, erzählt er.“ Die Bahn hätte also spätestens seit Mitte November 2011 von diesem Problem wissen können.

Konter: lulz, Sie sind zu doof zum Lesen

Immerhin, die Antwort hat nicht lange auf sich warten lassen, war aber umso enttäuschender.

Sehr geehrter Herr Koenig,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gern geschehen!

Wir bedauern sehr, […]

FFFFFFFUUUUUUUUUUUU. Hier ist schon klar, dass ihr nicht mal mit nur einem Wort denkt eine der Fragen beantworten zu müssen, aber mal weiter sehen, vielleicht kommt da ja sowas wie „dass unser Gutschein Ihre Erwartungen nicht erfüllen konnte“.

dass Sie Ihren Gutschein nicht am Automaten einlösen konnten.

Wow, fast! Jetzt bin ich ja gespannt :)

Der Gutschein, den Sie vom BahnCard Service erhalten haben, ist ein Aktionsangebot gewesen. Diesen haben nur ausgewählte Kunden erhalten.

Ich wusste es schon immer: ich bin der Ausgewählte! 8[

Somit sind an diesen Gutschein auch bestimmte Regelungen gebunden, welche auf der Rückseite genau beschrieben wurden.

Hört, hört! „genau“. Das bedeutet dann entweder, dass ihr mir unterstellt diese Regelungen nicht gelesen zu haben oder sie nicht verstanden zu haben. Ersteres wäre mein Fehler, Zweiteres wäre euer Problem, weil ihr das ja auch für eure Vollpfosten-Kunden verständlich schreiben müsst.

Die Bedingungen besagen:

+ der Gutschein muss vor Fahrtantritt in den DB Reisezentren der den DB Agenturen gegen eine Fahrkarte eingetauscht werden.
+ der Gutschein kann auch beim Kauf eines Online-Tickets zum Selbstausdrucken im Privatkundenportal über www.bahn.de, nach vorherigem Login, ab einem Mindestfahrkartenwert von 49,– Euro (ohne Reservierung) eingelöst werden. Dazu muss das Rubbelfeld freigerubbelt werden. Danach ist der Gutschein nicht mehr im DB Reisezentrum/DB Agentur einlösbar.

Ja, ist mir bekannt, habe ich gelesen und auch verstanden.

Wie aus diesen Hinweisen ersichtlich, ist eine Einlösung am Automaten somit von vornherein nicht vorgesehen gewesen.

Offenbar hätte ich im Deutschunterricht beim Thema „Interpretation“ besser aufpassen sollen. Denn offensichtlich interpretiere ich in obigen Text das genaue Gegenteil hinein. Automaten stehen in DB-Reisezentren, somit ist es nur logisch anzunehmen, dass eine Einlösung am Automaten auch funktioniert.

Den mit Ihrem Schreiben verbundenen Erwartungen können wir aus dem genannten Grund nicht entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Bitte, was?! Ihr wollt mir nicht sagen, warum das so ist, dass der Gutschein nicht am Automaten einlösbar ist, warum das Freirubbeln den Gutschein uneinlösbar am Schalter macht, was der Sinn dahinter ist, dass der Gutschein nicht am Automaten einlösbar ist und zu allem Überfluss schlagt ihr auch noch meinen Hinweis in den Wind, dass ihr dann ja wenigstens auf den Gutschein deutlich schreiben solltet, dass der nicht am Automaten einlösbar ist? Seid ihr irgendwie Vollidioten oder sowas?

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen auf Ihrer nächsten Reise unseren Service wieder unter Beweis stellen dürfen.

LOL. Euren tollen Service hättet ihr zum Beispiel bei der Beantwortung meiner Mail unter Beweis stellen können. Aber auch da habt ihr es vorgezogen den Karren nochmal weiter in den Dreck zu fahren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maren Reinsch

Leiterin Kundendialog

Immerhin freundlich!!!111

Ring frei für Runde 2

Natürlich konnte ich das nicht auf mir sitzen lassen und habe mich abermals bemüht meinen Ärger hinter einer freundlichen Fassade zu verbergen.

20.02.2012 11:55, BahnCard@bahn.de wrote:
> Ihre Nachricht vom: 20. Februar 2012
>
> Unser Zeichen: 1-7893186243
>
> Sehr geehrter Herr Koenig,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail.
>
> Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Gutschein nicht am Automaten einlösen konnten.
>
> Der Gutschein, den Sie vom BahnCard Service erhalten haben, ist ein
> Aktionsangebot gewesen. Diesen haben nur ausgewählte Kunden erhalten. Somit
> sind an diesen Gutschein auch bestimmte Regelungen gebunden, welche auf der
> Rückseite genau beschrieben wurden.
>
> Die Bedingungen besagen:
>
> + der Gutschein muss vor Fahrtantritt in den DB Reisezentren oder den DB
> Agenturen gegen eine Fahrkarte eingetauscht werden.
Und in DB Reisezentren stehen Automaten. Da liegt es doch wohl also äußerst
nahe, dass Automaten auch genutzt werden können (sollten).

> Wie aus diesen Hinweisen ersichtlich, ist eine Einlösung am Automaten somit von
> vornherein nicht vorgesehen gewesen.
Nein, das ist eben NICHT ersichtlich. Da steht eben NICHT, dass eine Einlösung
an Automaten nicht möglich. In DB Reisezentren befinden sich Automaten, also ist
es dem Wortlaut zufolge korrekt anzunehmen, dass die Einlösung nicht nur am
Schalter erfolgen kann.

> Den mit Ihrem Schreiben verbundenen Erwartungen können wir aus dem genannten
> Grund nicht entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Ich werde darüber bloggen. Dann findet man wenigstens bei Google was Passendes
zum Thema “Deutsche Bahn Gutschein achtstellig”, wenn ihr das schon nicht auf
die Gutscheine oder via Google findbar auf eure Seite(n) schreibt.

Mit freundlichen Grüßen
– Steven Koenig

Offenbar hat die Bahn nicht allzu viel Bock auf noch mehr negative Presse, sodass sich die darauf folgende Antwort sehr viel weniger kämpferisch gab. Das Ganze ist natürlich zu spät. :) Denn ich drohe in der Mail nicht damit, dass ich darüber blogge, wenn die da nicht kooperativer sind. Das wäre ja unter Umständen Drohung oder vielleicht sogar Erpressung und am Ende kommen dann noch die Anwaltshorden und darauf habe ich keine Lust. Daher steht da, dass ich das tun werde und hiermit ja auch tue. Immerhin kann man hier folgenden Pro-Tipp ableiten!

Pro-Tipp: Zurecht verärgerte Kunden der Deutschen Bahn sollten direkt ankündigen, dass sie den Vorfall im Internet posten werden, um eine kooperativere Antwort zu erhalten.

Hat doch was Gutes, wenn jeder kleine Bürger auf seinem popeligen Allerweltsblog mit einer extrem kleinen Leserschaft derart viel bewegen kann.

Antwort: Wir leiten das weiter, jetzt echt und ohne Scheiß™

Viel Spaß beim Lesen der Antwort. 8)

Sehr geehrter Herr Koenig,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit dem Antwortschreiben vom Kundendialog unzufrieden sind. Zudem können wir Ihre Verärgerung verstehen, dass nicht explizit ausgeschlossen wurde dass der Gutschein nicht am Automaten eingelöst werden konnte.

Seien Sie versichert, dass Ihr Anliegen nicht ungehört bleibt. Es wurde alles in unserem System erfasst und an die hierfür zuständigen Fachbereiche weitergegeben. Bei einer internen Auswertung wird dann geschaut, was eventuell wie umgesetzt oder geändert werden kann.

Wir stehen gern mit unseren Kunden im Dialog und freuen uns, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, uns zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Maren Reinsch

Leiterin Kundendialog


Einen habe ich noch: diesen Artikel habe ich auf einer der eingangs erwähnten Zugfahrten geschrieben. 8)

Nachtrag 2012-03-10, 10:06 Uhr

Da die Deutsche Bahn das ja nicht auffindbar auf ihre Homepage schreibt, hier das, was ich zu DB-Gutscheinen (natürlich überall außer auf der DB-Homepage) gefunden habe:

  • Sechsstellige Gutscheinnumer:
  • Siebenstellige Gutscheinnummer
    • online einlösbar
    • am Automaten einlösbar
    • am Schalter einlösbar
  • Achtstellige Gutscheinnummer
    • online einlösbar
    • nicht am Automaten einlösbar
    • am Schalter einlösbar

Warum die Bahn das so derart kompliziert macht, konnte ich allerdings nicht herausfinden. :X

2011-07-12

Flash: Hohe CPU-Last unter Ubuntu 11.04

Abgelegt unter In eigener Sache,Software,Technologie von Kreuvf um 17:27:20

Vor einiger Zeit hatte ich bereits einen Workaround für den standardmäßig installierten Flash Player unter Ubuntu 10.10 geschrieben. Ich vermute mittlerweile, dass das Problem im Zusammenspiel mit dem binären nVidia-Treiber auftritt, was aber im Endeffekt sowieso egal ist, weil Nutzer dieses Treibers ganz sicher nicht wegen Flash – die Einschätzung im oben verlinkten Artikel, dass es sich bei Flash um rottigen Sondermüll handelt, ist unverändert – auf ihre Hardware-3D-Beschleunigung verzichten werden.

Mit dem aktuellen Ubuntu 11.04 (immer noch 32 Bit) besteht dieses Problem bei mir nicht mehr. Rottiger Sondermüll bleibt natürlich auch mit einem Problem weniger immer noch rottiger Sondermüll, weshalb ich stattdessen eine andere Beobachtung gemacht habe: mit dem standardmäßig installierten Flash Player zeigt sich beim Abspielen eines Youtube-Videos (Manu Chao – Bongo Bong) in 360p-Qualität eine Prozessorauslastung von etwa 77% eines Kerns. Das ist so deutlich zu viel, dass es meinen alltäglichen Betrieb stört.

Ich habe mir also gedacht: „Na, kannst es ja mal versuchen und gucken, ob der Flash Player aus Google Chrome das Problem auch hat.“ Ich habe daraufhin wie im oben verlinkten Artikel beschrieben die libflashplayer.so durch die aus Google Chrome ersetzt, Firefox 5 neugestartet und das Video erneut abgespielt. Ergebnis: Prozessorauslastung runter auf etwa 27% eines Kerns.

Aus irgendeinem Grund ist Googles libflashplayer.so also in der Lage den Flash-Bloat mit Faktor 2 bis 3 geringeren CPU-Ressourcen zu verarbeiten. Danke, Google.

2011-03-28

Energiesparen, Rebound & Backfire

Abgelegt unter Kurioses,Technologie von Kreuvf um 11:45:59

Technology Review hat mich über den Artikel „Das Problem mit dem Rebound“ auf das Phänomen des Rebound aufmerksam gemacht. Eine neue Entwicklung führt dazu, dass zum Beispiel für dieselbe Lichtmenge weniger Strom aufgewendet werden muss. Ein aktuelles Beispiel stellen LED-Lampen dar, deren Stromverbrauch gegenüber Glühlampen deutlich reduziert ist. Die „Ressource“ Licht ist durch den geringeren Stromverbrauch also billiger geworden. Es wäre daher zu erwarten, dass bei einer angenommenen Stromeinsparung von 50 % auch der Stromverbrauch um 50 % sinkt. Als „Rebound“ wird nun aber ein Effekt bezeichnet, der dafür sorgt, dass durch die geringeren Beleuchtungskosten mehr Licht und damit mehr Strom verbraucht wird. Dies frisst einen Teil der Einsparungen auf. Liegt der erhöhte Stromverbrauch bei über 100 % der Einsparung, das heißt es wird insgesamt sogar noch mehr Strom verbraucht als vorher, so spricht man von „Backfire“. Eine Technologie, die eigentlich zu einem Minderverbrauch von Strom führt, sorgt also in letzter Konsequenz sogar für einen Mehrverbrauch.

Aber wieso mache ich mir die Mühe und versuche den TR-Artikel auszugsweise zusammenzufassen? Aus zwei aktuellen Anlässen: zum einen haben es diese unsäglichen Grünen dank der aktuellen Atomprobleme in Japan ja trotz absolut widerlichem Verhalten geschafft in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sehr gute Wahlergebnisse zu erzielen. Zum anderen ist mir ein Artikel auf EurekAlert.org zum ersten angeblich praktisch nutzbaren „künstlichen Blatt“ aufgefallen.

In diesem Newsartikel wird genau das beschrieben, was auch in der Technology Review bereits stand:

[…] Placed in a single gallon of water in a bright sunlight, the device could produce enough electricity to supply a house in a developing country with electricity for a day, Nocera said. […]

Deutsche Übersetzung von mir:

[…] „In einer einzigen Gallone Wasser in grellem Sonnenlicht könnte dieses Gerät genug Strom produzieren, um ein Haus in einem Entwicklungsland für einen Tag mit Strom zu versorgen“, sagte Nocera. […]

Und genau das deutet schon wieder auf Rebound hin. Nicht, dass Menschen in Entwicklungsländern keinen Strom haben sollten — jeder sollte ausreichend Strom zur Verfügung haben — , aber hier wird deutlich, dass eine neue Technologie Strom so günstig erzeugen kann, dass selbst Haushalte in Entwicklungsländern sich diese Technologie zulegen könnten. Und ist erst mal Strom da, wird dieser auch verbraucht. Das heißt, dass der Gesamtstromverbrauch auf Erden ansteigt.

Inwiefern das undifferenzierte Grünengequatsche von wegen „Effizienzsteigerung“ vor diesem Hintergrund für die Umwelt sinnvoll ist, sollte sich jeder selbst überlegen.

2011-03-22

Do-Not-Track ist Dreck

Abgelegt unter In eigener Sache,Technologie von Kreuvf um 11:18:07

Datenschutz ist spätestens mit der immer weitreichenderen Verfügbarkeit des Internets zu einem sehr wichtigen Thema geworden. Die meisten Menschen sind sich dessen zwar nicht bewusst, aber beim Surfen durch das Internet ist es mit den Standardeinstellungen der meisten Browser für Webseitenbetreiber ein Leichtes die Leute quer durchs Internet zu verfolgen. Das Paradebeispiel dafür stellt das von der Electronic Frontier Foundation ins Leben gerufene Projekt Panopticlick (Englisch) dar.

Identifikation durch die Browserkennung

Aber wie können die einen identifizieren? Jedes Mal, wenn man mit dem Browser eine Internetseite aufruft, werden schon standardmäßig und ohne, dass die Seite überhaupt geladen wurde, zahlreiche Informationen übertragen. Der Browser fragt dabei einen Server nach einer bestimmten Seite und schickt dabei tonnenweise identifizierende Informationen mit. Bei mir werden aktuell unter anderem die folgenden Informationen automatisch übertragen, nur damit die Seite weiß, welchen Browser ich habe:
Mozilla/5.0 (X11; U; Linux i686; de; rv:1.9.2.15) Gecko/20110303 Ubuntu/10.10 (maverick) Firefox/3.6.15

Nutzung der Daten durch Tracking-Dienste

Das sind laut Panopticlick bereits 15,25 Bits identifizierender Information. Einer von knapp 39.000 Browsern hat diese Kennung. Was heißt das? Das heißt, dass Tracking-Dienste — das sind zumeist kommerzielle Angebote, die sich auf die Nutzerverfolgung im Internet und damit auch deren Identifizierung spezialisiert haben — aus ihrer Datenbank schon über 99,997% aller Nutzer per se ausschließen können, weil deren Browser nicht diese Kennung hat. Umgekehrt heißt dies, dass man sich selbst in den verbliebenen weniger als 0,003% der Nutzer wiederfindet. Das heißt, dass die mich allein nur aus den paar Informationen schon auf einen sehr kleinen Nutzerkreis einschränken können. Noch ein bisschen mehr Information und ich bin eindeutig identifizierbar! Und all das ohne auch nur eine E-Mail-Adresse, meinen Namen, Spitznamen oder Geburtsdatum irgendwo eingegeben zu haben!

Und so geht das noch weiter. Akzeptiere ich Cookies und ist JavaScript in vollem Umfang aktiviert, dann komme ich zum erschreckenden Ergebnis, dass ich in der Panopticlick-Datenbank mit knapp 1,5 Millionen Einträgen eindeutig identifizierbar bin!

Do-Not-Track als „Lösung“

Das ist natürlich genug Leuten bekannt und die haben sich da was ausgedacht: Wir verschicken noch mehr Informationen an die Server! m(

Wie soll das funktionieren? Wenn man nicht quer durch das Internet von den bösen Tracking-Diensten verfolgt werden will, muss man laut deren Idee einfach nur ein „Do-Not-Track“ (verfolge mich nicht) mitschicken und dann hören die Tracking-Dienste auch auf damit. Das funktioniert ja auch in der Wirklichkeit immer hervorragend, wenn man dem Messerstecher oder dem Vergewaltiger sagt, dass der das doch bitte lassen soll. Deswegen werden solche Delikte ja schon seit Jahren nicht mehr in der Kriminalstatistik aufgeführt…

Es ist in Worten kaum auszudrücken wie hirnrissig diese Scheißidee ist! Erstens werden Tracking-Dienste diese zusätzliche Information nutzen können, um verschiedene Nutzer zu identifizieren. Auch wenn das nur ein Bit ist. Dies kann den Unterschied machen zwischen einem Nutzerkreis aus 10 Nutzern und 1 Nutzer!

Das Argument „Aber das dürfen die doch dann gar nicht, wenn es dann auch entsprechende Gesetze gibt! Das ist dann doch verboten! D:“ ist ungültig. Verbote halten niemanden davon ab etwas zu tun. Wäre das so, hätten wir keine Morde, Körperverletzungen, Erpressungen, Vergewaltigungen und keine Korruption mehr. Und genau so wird es auch bei den Tracking-Diensten laufen. Die freuen sich doch wie blöde, wenn sie da noch mehr identifizierende Information frei Haus geliefert bekommen und nicht mal JavaScript und Cookies bemühen muss, um daran zu kommen, ja der Browser das sogar freiwillig und unaufgefordert sendet! Klar, die ehrlichen Tracking-Dienste werden sich wahrscheinlich daran halten, aber das wird über kurz oder lang zu einem Wettbewerbsnachteil führen, da andere die Nutzer besser identifizieren können. Dem könnte man zwar wieder mit einem Gesetz entgegenwirken, das dafür sorgt, dass auch diejenigen bestraft werden, die Dienste nutzen, die gegen das Gesetz verstoßen, aber auch das wird dem einzelnen Nutzer im Zweifelsfall, also: immer, nur ein leeres Versprechen sein.

Und falls da draußen noch wer an die heile Welt glaubt, für den zitiere ich donottrack.us, die Seite zu Do-Not-Track:

No advertising network or other tracking service has yet announced plans to honor the Do Not Track header. From a technical perspective, recognizing the Do Not Track header is easy; we have listed several implementations on the right.

Deutsche Übersetzung von mir:

Bislang hat noch kein Werbenetzwerk oder anderer Tracking-Dienst Pläne angekündigt den Do-Not-Track-Header zu beachten. Von einem technischen Standpunkt her ist es einfach den Do-Not-Track-Header zu erkennen; wir haben mehrere Implementationen auf der rechten Seite aufgelistet.

Es wundert mich an dieser Stelle ja, dass keiner der Beteiligten den nötigen Blick für die Realität zu haben scheint, um einzusehen, dass Do-Not-Track der falsche Weg ist.

Ein weiteres Zitat aus einer auf donottrack.us verlinkten PDF:

IV. Do Not Track is verifiable.
We envision two technical approaches to verifying Do Not Track compliance. First, most tracking at the application layer20 can be detected by modifying a browser to report tracking-related activity.21 If after receiving a Do Not Track header third-party embedded content sets a unique cookie or lists the browser’s plug-ins, the third party may be violating Do Not Track. Second, behavioral advertising can be identified by monitoring ads for interest targeting.22

Deutsche Übersetzung von mir, Link zu Wikipedia von mir:

IV: Do Not Track ist überprüfbar
Wir stellen uns zwei technische Wege vor die Befolgung von Do Not Track zu prüfen. Erstens kann ein Großteil der Verfolgung auf der Anwendungsschicht20 durch Veränderungen am Browser festgestellt werden, die darauf abzielen mit der Verfolgung in Zusammenhang stehende Vorgänge zu melden.21 Wenn eingebettete Inhalte Dritter nach dem Empfang des Do-Not-Track-Headers ein unique Cookie setzen oder die Browserplugins auflisten, dann könnte es sein, dass dieser Dritte Do Not Track verletzt. Zweitens kann behavioral advertising entdeckt werden, indem Werbung daraufhin überwacht wird, ob gezielt Interessen bedient werden.22

Der erste Ansatz, um zu bestätigen, dass Do-Not-Track befolgt wird, beinhaltet die Veränderung des Browsers so, dass der Aktivitäten, die mit der Verfolgung in Zusammenhang stehen, meldet. Das gilt grundsätzlich aber nur für Dinge, die eine geladene Internetseite tut. Wenn diese zum Beispiel einen dieser rottigen Facebook-Gefällt-mir-Knöpfe einbindet, wird Müll von Facebook nachgeladen. Aber Facebook hat dann sowieso schon unsere Browserkennung etc. erhalten und kann damit genug anfangen, denn durch die Einbindung des Facebookdrecks auf der Seite wird der Browser ohne Zutun des Nutzers automatisch angewiesen diesen Kram auch zu laden. Anders gesagt: dieser Ansatz verfehlt sein Ziel, da die identifizierenden Informationen zu diesem Zeitpunkt schon gesendet sind und man höchstens feststellen kann, ob die Seite versucht weitere Informationen zu holen. Der zweite Ansatz ist noch absurder: man solle sich doch bitte anschauen, ob die eingeblendete Werbung den persönlichen Interessen entspricht und, sollte das der Fall sein, muss man wohl identifiziert worden sein. Das heißt nichts weiter, als dass hier das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Und zusätzlich dazu soll ich mir diesen Werbemüll reinziehen.

Gegenvorschlag

Tracking-Dienste sollten standardmäßig annehmen, dass niemand quer durch’s Internet verfolgt werden will. Die, die das wollen, können dann ja ein „Do-Track“ mitsenden, der Rest vom Internet sollte von diesem Abschaum aber verschont bleiben. Anders ausgedrückt: Die Lösung lautet Do-Not-Track nicht einzusetzen. Viel eher sollten alle Browserhersteller und auch Hersteller von Browserplugins etc. sehr stark darauf achten, dass nur eine minimal nötige Menge Informationen standardmäßig an Server gesendet wird. Den Tracking-Diensten müssen von Browserseite her schon möglichst viele Steine in den Weg gelegt werden den Nutzer zu identifizieren.

Fazit

Die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzerverfolgung im Internet sind bereits gravierend genug. Da brauchen wir den Tracking-Diensten nicht noch mehr Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Interessanterweise steht das auch in der englischen PDF der EFF zum Thema „How unique is your browser?“:

The Paradox of Fingerprintable Privacy Enhancing Technologies
Sometimes, technologies intended to enhance user privacy turn out to make fingerprinting easier. Extreme examples include many forms of User Agent spoofing (see note 3) and Flash blocking browser extensions, as discussed in Section 3.1. The paradox, essentially, is that many kinds of measures to make a device harder to fingerprint are themselves distinctive unless a lot of other people also take them.

Deutsche Übersetzung von mir:

Das Paradoxon der zur Identifikation nutzbaren Datenschutztechnologien
Manchmal zeigt es sich, dass Technologien, die eigentlich dazu gedacht waren die Privatsphäre des Nutzers besser zu schützen, die Identifikation erleichtern. Extreme Beispiele sind viele Formen der Veränderung der Browserkennung (siehe Anmerkung 3) und Browsererweiterungen zum Blockieren von Flash wie in Abschnitt 3.1 beschrieben. Das Paradoxon, im Kern, lautet, dass viele Maßnahmen, die die Geräteidentifikation erschweren sollen, letztendlich selbst Unterscheidungsmerkmal sind, sofern nicht selbst viele andere Leute diese Maßnahmen auch einsetzen.

Es stehen noch weitere interessante Methoden zur Verringerung der Informationsmenge in dieser PDF, daher geht dafür eine ausdrückliche Leseempfehlung an alle raus. Und ich bleibe dabei: Do-Not-Track ist Dreck. Es ist gefährlich, kontraproduktiv, zusätzliche Datenlast, die durch’s Internet geschickt wird, und hat für sich genommen absolut gar keinen Einfluss darauf, ob wir nun verfolgt werden oder nicht. Zusätzlich dazu gibt es dem Durchschnittsnutzer, der das entdeckt und nur eine Kurzbeschreibung dazu im Browser liest, ein falsches Gefühl von Sicherheit. Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden und das geht nur, indem man von Vornherein verhindert, dass man überhaupt derart einfach verfolgt werden kann.

2011-03-20

.xxx kommt

Abgelegt unter Humor,Technologie,Wortschatz/Sprache von Kreuvf um 19:26:45

Laut heise.de wird die Porno-TLD .xxx eingeführt.

Ich wäre ja trotzdem für .cum gewesen, weil man dann von Dotcum-Firmen und -Inhalten und Dotcum-Blasen hätte reden können.

So bleibt mir nur die Hoffnung, dass DAUs auf der Suche nach dem Aufbau einer IPv4-Adresse auf „xxx.xxx.xxx.xxx“ stoßen und das in den Browser eingeben xD

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