Kreuvfs Allerweltsblog

2014-06-11

KiStAM: Abfrage beim BZSt

Abgelegt unter In eigener Sache,Recht & Gesetz von Kreuvf um 21:25:35

tl;dr: Wer sein KiStAM wissen möchte, muss eine Anfrage nach § 19 BDSG beim BZSt stellen.

Vor einigen Tagen habe ich Post von meiner Bank erhalten mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einen Sperrvermerk für die Übermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) an die Bank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu hinterlegen.

Wenn ich das alles richtig verstehe, dann weiß das BZSt an welche Kirche für mich Kirchensteuer abgeführt werden muss. Das heißt auch, dass sie wissen, ob Kirchensteuer überhaupt abgeführt werden muss. Wer also dachte, dass nach dem Ende des Dritten Reiches von einer zentralen Erfassung und Speicherung des Glaubens Abstand genommen wird, der hat sich getäuscht.1

Ich habe mich dann aber gefragt, woher das BZSt denn weiß, ob und, wenn ja, an welche Kirche Kirchensteuer für mich abgeführt werden soll. Ebenfalls interessant ist auch die Frage, was da genau gespeichert ist. Leider gibt es aber auf der Seite des BZSt nur Hinweise auf den Sperrvermerk und Erklärungen zum KiStAM allgemein. Einen Hinweis darauf wie ich mein KiStAM erfragen kann, konnte ich nicht finden. Selbst meine bevorzugt genutzte Suchmaschine wusste keine Antwort darauf.

Also habe ich eine Anfrage über die entsprechende Funktion auf der Seite des BZSt gestellt. Dies war am 8. Juni 2014, also Pfingstsonntag. Und zu meiner Überraschung erhielt ich bereits am 10. Juni 2014 eine Antwort. Und noch mehr überrascht war ich, als ich feststellen musste, dass die Antwort sogar auch meine Fragen beantwortet hat!

Und damit diese Informationen suchmaschinenauffindbar sind, schreibe ich das hier nochmal auf:

  • Kirchensteuerpflicht (in den Augen des BZSt) ergibt sich aus der erweiterten Datenbank zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr), also dem, was in der Datenbank beim BZSt gespeichert ist
  • Basis dieser Daten sind Meldedaten aus dem Jahr 2008 zur erstmaligen Zuteilung der IdNr
  • Änderungen an diesen Daten erhält das BZSt in der Regel zeitnah elektronisch (vermutlich beim Ummelden?)
  • Auskunft über die gespeicherten Daten, das beinhaltet das KiStAM, gibt es auf Basis des § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • Auskünfte gibt es nur auf schriftlichen Antrag
  • Auskünfte sind kostenlos
  • Antrag auf Auskunft muss folgende Punkte beinhalten:
    • Vorname und Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • IdNr
    • Unterschrift
  • Antrag muss geschickt werden an:
    • Bundeszentralamt für Steuern
    • Referat St II 3
    • DGZ-Ring 12
    • 11055 Berlin

Wer schon immer mal sagen wollte, dass er Post nach Berlin schickt, aber keine Freunde oder Verwandten in Berlin hat, denen er Post schicken kann, hat die Möglichkeit ans BZSt zu schreiben ;)

1 Oder ich habe da irgendetwas ganz falsch verstanden.