Wahlmaschinen nicht vom Tisch
Verfassungswidrige Wahlgeräte
Für den Petitionsausschuss kommt es in diesem Jahr zu einem Wiedersehen mit Eingaben aus dem Jahr 2007. Seinerzeit hatten sich die Abgeordneten bereits den Bedenken von Bürgern angeschlossen, die der Transparenz von neuartigen Wahlgeräten misstrauten. Damals gab das Parlament die Bedenken mit dem eigenen kritischen Votum an die Regierung weiter. Wie richtig Bürger und Parlamentarier lagen, geht nun aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor, die ebenfalls die in herkömmlichen Wahlen gegebene Kontrollmöglichkeit bei der Auszählung im Fall von Wahlgeräten vermisst und insofern die Wahlgeräte für unvereinbar mit dem Grundgesetz einstuft. Mit ein wenig Verspätung bekommen die Eingaben somit recht: Die Wahlgeräte werden nach Mitteilung der Bundesregierung erst einmal nicht mehr eingesetzt.
Quelle: Jahresbericht 2011 des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Hervorhebung von mir.