Einfach erpressbar dank „Recht auf Vergessen“
Das „Recht auf Vergessen“, das im Grunde keines ist, hat nach nur kurzer Zeit bereits dazu geführt, dass Google mit 40.000 entsprechenden Anfragen zugespammt wurde.
Im Internet frei abrufbare Quellen werden von Suchmaschinen automatisiert durchsucht und die dort verzeichneten Inhalte indiziert. Durchsucht man „das Internet“ mit der Suchmaschine, so durchsucht man in Wahrheit gar nicht tatsächlich das Internet, sondern den Index der Suchmaschine, also im Endeffekt eine Datenbank.
Wegen eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde Google in einem Fall gezwungen ein Suchergebnis nicht zurückzuliefern, also so zu tun als gäbe es besagten Inhalt im Internet nicht. Der Inhalt ist weiterhin im Internet abrufbar.1 Von einem Recht auf Vergessen kann hier also keine Rede sein.
Dienste hocherfreut
Unsere fünfäugigen „Freunde“ dürfte es aber freuen, dass Gebrauch von dieser Funktion gemacht wird: dadurch, dass die Betroffenen genau sagen, was man über sie im Internet nicht finden darf, ist auch direkt klar, womit man diese Personen im Falle des Falles erpressen könnte. Noch deutlicher kann man es den Diensten gar nicht sagen: „DAS IST MEIN WUNDER PUNKT, BITTE NUTZT DEN NICHT AUS.“ Und ich fand die mit einem großen Pflaster markierten wunden Punkte der Endgegner aus Yoshi’s Island immer zu unrealistisch…
1 Es würde mich freuen, wenn jemand für die im Netz kursierende Behauptung, dass derselbe Spanier bereits gegen die Onlineveröffentlichung dieser Notiz geklagt und verloren hatte, eine Quelle liefern könnte.